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Ein starker Verband

Der Hessische Städte- und Gemeindebund e.V. (HSGB) ist der mitgliederstärkste kommunale Spitzenverband der kreisangehörigen Kommunen in Hessen. Er bündelt gemeinsame Anliegen und Belange seiner Mitgliedsstädte und -gemeinden und vertritt sie gegenüber dem Hessischen Landtag, der Hessischen Landesregierung sowie gegenüber anderen Körperschaften und Organisationen. Darüber hinaus leistet der HSGB Rechtsberatung und Prozessvertretung für seine Mitglieder. 

Von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gehören dem Hessischen Städte- und Gemeindebund 400 Kommunen als Mitglieder an. 
Hinzu kommen über 100 kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Zweckverbände) als außerordentliche Mitglieder.

Hinter dem Verband steht eine starke ehrenamtliche Struktur. Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedskommunen arbeiten in Präsidium, Hauptausschuss und den Fachausschüssen mit. Jede Mitgliedskommune entsendet einen Vertreter in die Mitgliederversammlung, das höchste Organ des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium (10 Mitglieder) sowie den Hauptausschuss (30 Mitglieder). Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, dem Ersten Vizepräsidenten, dem Vizepräsidenten sowie sieben Beisitzern und dem Sprecher der Geschäftsführung oder einem Stellvertreter. Der Hauptausschuss beschließt wichtige Stellungnahmen des HSGB zu Gesetzen, Verordnungen und Erlassen. Die sechs Fachausschüsse des Verbandes erarbeiten verbandspolitische Initiativen und nehmen Stellung zu Gesetzentwürfen, Verordnungen und Erlassen der Landesregierung sowie zu Gesetzentwürfen der Landtagsfraktionen, um die Entscheidungen der Organe vorzubereiten.

Hessen ist ein Flächenland mit 21 Landkreisen. In allen Landkreisen arbeiten die Mitgliedskommunen in sogenannten Kreisversammlungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes mit. Diese Kreisversammlungen koordinieren die Belange der Mitgliedskommunen auf der Kreisebene und fördern hier den regionalen Erfahrungsaustausch der Städte und Gemeinden. Die Stadtverordnetenvorsteher/innen und die Vorsitzenden der Gemeindevertretungen aus den Mitgliedskommunen bilden im HSGB eine Arbeitsgemeinschaft und leisten Verbandsarbeit in ihren Landesversammlungen, Regionalversammlungen und im Landesvorstand.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund ist als eingetragener Verein organisiert und unterhält seine Geschäftsstelle in Mühlheim am Main sowie ein Büro in der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Verlässlichkeit und Kompetenz

Der HSGB leistet Rechtsberatung und Prozessvertretung für seine Mitglieder. Die rechtliche und fachliche Beratung umfasst die Möglichkeit zur Einholung telefonischer Auskünfte, schriftlicher Stellungnahmen und Gutachten bis hin zur Erörterung umfassender Sachverhalte vor Ort.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund übernimmt auf Wunsch für seine Mitglieder die Prozessvertretung durch seine Bediensteten vor den Verwaltungsgerichten, den Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichten. Dieses Dienstleistungsspektrum ist in Deutschland für einen kommunalen Spitzen verband einmalig.

Darüber hinaus vertritt der Hessische Städte- und Gemeindebund die Mitgliedskommunen und – verbände bei vergaberechtlichen Streitigkeiten vor der Vergabekammer des Landes Hessen und den VOB-Stellen bei den Regierungspräsidien.

Darüber hinaus versteht sich der Verband als kompetente Informationsstelle zur Aufbereitung und Verbreitung aktueller kommunalpolitischer Themen und neuer Rechtsprechung.

Er ist der einzige kommunale Spitzenverband in Deutschland, der in einer kreisangehörigen Kommune seinen Sitz hat. 

Politische und rechtliche Erfolge des HSGB

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hält ständige Verbindung zu den Verantwortlichen in Landtag, Landesregierung, Ministerien und zu staatlichen Organisationen. Dort werden die Belange der kreisangehörigen Städte und Gemeinden formuliert und erfolgreich vertreten. Durch die im Beteiligungsgesetz verbürgte Einbindung der Stellungnahmen des HSGB in politische Entscheidungsfindungsprozesse wird die Stimme der kreisangehörigen Kommunen im Gesetzgebungsverfahren im Land Hessen eingebracht.

Normativ hat der HSGB großen Erfolg durch die Erstellung zahlreicher Vertrags- und Satzungsmuster, die hessenweit Anwendung finden.

Neben der kompetenten Beratung in allen Rechtsgebieten vertritt der Verband erfolgreich vor den Verwaltungsgerichten, dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof bis hin zum Bundesverwaltungsgericht.

Dadurch trägt der Hessische Städte- und Gemeindebund auch zur Entwicklung der Rechtsprechung bei. Erfolgreich vertrat der HSGB Kommunen unter anderem in finanzverfassungsrechtlichen, abgaberechtlichen und haushaltsrechtlichen Streitverfahren sowie in Wahlanfechtungsverfahren, Bürgerbegehren und Normenkontrollverfahren.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund kämpft für den Abbau von Standards und bürokratischen Hemmnissen. Er begleitet seine Mitgliedskommunen in wichtigen Zukunftsprojekten wie der Verwaltungsmodernisierung, der interkommunalen Zusammenarbeit und bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Auch durch entsprechende Fortbildungsangebote und Fachveranstaltungen setzt der HSGB wichtige Akzente.

Auch international erfolgreich: Die wachsende Einflussnahme des europäischen Rechts wirkt sich nachhaltig auf die nationalen kommunalen Strukturen aus. Um die kommunalen Interessen auch auf EU-Ebene zu vertreten, kooperiert der Hessische Städte- und Gemeindebund eng mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas. Zudem knüpft der HSGB Kontakte zu den hessischen Partnerregionen in Europa und den entsprechenden Kommunalorganisationen.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund ist ein Garant der kommunalen Selbstverwaltung in Hessen, Deutschland und auch - über den Deutschen Städte- und Gemeindebund – in Europa.

Die Geschäftsstelle

Unsere Aufgabe in der Geschäftsstelle besteht darin, den Städten und Gemeinden in allen rechtlichen und kommunalpolitischen Fragen zur Seite zu stehen.

Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen eine Orientierung, wer für Sie als Ansprechpartner/in im zuständigen Fachgebiet unseres Hauses tätig ist.
20 Juristinnen und Juristen stehen Ihnen mit zum Teil jahrzehntelanger Erfahrung und mit Kompetenz zur Verfügung.