Feuerwehr: Projekt "Atemschutzgeräteverbund Wetterau"
Den Gemeinden in Hessen wird durch § 3 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die Aufgabe zugewiesen, in Abstimmung mit den Landkreisen eine "leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen" und diese mit "technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten". Hierunter fällt auch das Vorhalten von Atemschutzgeräten für die haupt-und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, da bei einer Gefährdung durch Sauerstoffmangel oder durch Einatmung gesundheitsschädlicher Stoffe im Brandeinsatz geeignete Atemschutzgeräte getragen werden müssen.
Im Wetteraukreis gab es mehrere Atemschutzwerkstätten (neun), bei denen überwiegend ehrenamtliches Personal für die Durchführung der Reinigung, Wartung und Prüfung nach dem Gebrauch der Atemschutzgeräte eingesetzt wurde. Die anfallenden Arbeiten wurden in Eigenregie von den Kommunen des Wetteraukreises organisiert.
Da die Sicherstellung der Versorgung der Feuerwehren mit Atemschutzgeräten in dieser Situation nicht immer gewährleistet werden konnte, musste eine andere Lösung gefunden werden. Die Stadt Bad Nauheim erklärte sich im Jahr 2009 gemeinsam mit dem Wetteraukreis bereit, ein kreisweites Konzept zu erarbeiten. Ziel war es, eine für die Kommunen des Wetteraukreises dauerhafte, sichere und verlässliche Atemschutzgeräteversorgung zu einem günstigen Preis sicherzustellen. Dies sollte durch eine Kooperation im Wege einer Interkommunalen Zusammenarbeit für die Beschaffung und Wartung von Atemschutzgeräten sowie die Etablierung einer zentralen Atemschutzwerkstatt umgesetzt werden.
Der Wetteraukreis hat ca. 300.000 Einwohner, erstreckt sich auf 1.100 Quadratkilometer und umfasst 25 Städte und Gemeinden. Es gibt 147 Feuerwehren in denen ca. 4.200 Feuerwehrangehörige aktiv sind. Nach dem zunächst in einer allgemeinen Umfrage das Interesse der Gemeinden an einer Interkommunalen Zusammenarbeit in einem "Atemschutzgeräteverbund Wetterau" abgefragt wurde und dieser Gedanke überwiegend Zustimmung fand, ging es darum, die Details sowohl feuerwehrtechnischer als auch betriebswirtschaftlicher Art auszuarbeiten.
Dies war ein arbeitsaufwendiger und sehr zeitintensiver Prozess, den die Stadt Bad Nauheim initiierte und in Abstimmung mit dem Kreisbrandinspektor durchführte. Voraussetzung für eine erfolgreiche Kooperation musste ferner eine Standardisierung der Atemschutzgeräte sein, da die Arbeit in der Werkstatt mit unterschiedlichen Geräten nicht effektiv gestaltet werden kann. Konsequenz daraus war, für alle Kommunen des Verbundes neue Atemschutzgeräte nach einheitlichem Standard zu beschaffen. Nach mehreren Sitzungen mit den 25 Leitern der Feuerwehren des Kreises konnte Konsens in folgenden Punkten erzielt werden: Die Geräte werden nach einem festgelegten Gerätestandard in Form eines Mietkaufs über einen Zeitraum von 120 Monaten beschafft, nach Ablauf der Mietzeit gehen die Geräte in den Besitz der Kommunen über.
Auf Grundlage dieser Übereinkunft und durch die Abfrage von Daten über bisherige Wartungs- und Beschaffungskosten sowie der Wartungsintervalle bei den Kommunen des Wetteraukreises erfolgte die weitere Ausarbeitung eines tragfähigen Konzeptes unter Federführung der Stadt Bad Nauheim.
ln diesem Prozess zeichneten sich immer mehr Synergieeffekte ab, die sich aus dem Zusammenschluss der Wetterauer Kommunen zu einem Atemschutzgeräteverbund ergeben würden. Einsparpotentiale wurden unter anderem erkannt:
- bei der zentralen Beschaffung neuer Atemschutzgeräte aufgrund der hohen Anzahl,
- in der geringeren Zahl an vorzuhaltenden Ersatzgeräten bei den einzelnen Kommunen aufgrund eines zentralen Verfügbarkeitsmanagements,
- im Betrieb und der Unterhaltung einer zentralen Atemschutzwerkstatt anstelle von mehreren Werkstätten,
- in der Entlastung von ehrenamtlichen Feuerwehrkräften, durch welche die Wartungen bisher größtenteils durchgeführt wurden und
- beim Verwaltungsaufwand der kreisangehörigen Kommunen, da die Planung für die Beschaffung, Wartung, Reinigung, Prüfung der Atemschutzgeräte und die damit zusammenhängende Logistik fortan vom Betreiber der zentralen Atemschutzwerkstatt übernommen wird.
Zusätzlich zu dem finanziellen Synergieeffekt, der weiter unten ausführlich dargestellt wird , sind die Vorteile des Verbundes auch darin zu sehen, dass die 147 angeschlossenen Freiwilligen Feuerwehren mit ihren ca. 1.200 ausgebildeten Atemschutzgeräteträgern über die neueste und vor allem einheitliche Technik bei den Geräten verfügen. Dies erhöht sowohl die Sicherheit als auch die Effizienz der Einsatzkräfte.
In einem weiteren Schritt wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ausgearbeitet, der die Aufgaben, Leistungen und Ziele des "Atemschutzverbundes Wette rau" definiert· und die Stadt Bad Nauheim als Betreiber der Atemschutzwerkstatt vorsieht. In diesem Vertrag sind im Wesentlichen die Beschaffung, die Finanzierung, Wartung, Pflege und Logistik, das Berichtswesen sowie die Wartungs- und Reparaturverpflichtung, die Gerätelogistik einschließlich eines Hol- und Bringservices durch den Betreiber geregelt.
Am 29. April 2010 wurde dieser Vertrag von 24 der insgesamt 25 Kommunen des Wetteraukreises unterzeichnet. Der Landrat des Wetteraukreises bezeichnete diesen einzigartigen Zusammenschluss als ein "historisches Ereignis".
Die Stadt Bad Nauheim mit ihren 8 hauptamtlichen Kräften im feuerwehrtechnischen Dienst übernimmt als Betreiber der Atemschutzwerkstatt den Austausch von genutzten Atemschutzgeräten in einem Hol- und Bringservice nach Einsätzen oder Übungen- gegen gereinigte und geprüfte Geräte innerhalb einer Zeitspanne von sechs Stunden, wodurch ein Einsparpotential bei der Logistik und in Bezug auf den Personalaufwand für die Kommunen im Verbund entsteht.
Nachdem der endgültige Bedarf an Atemschutzkomplettgeräten bei den Mitgliedskommunen des Verbundes abgefragt wurde, erfolgte die Beschaffung der Geräte durch die Stadt Bad Nauheim nach dem gemeinsam festgelegten Gerätestandard.
Durch die zentrale Beschaffung der insgesamt 1.107 Geräte per Mietkauf konnte bei der Herstellerfirma aufgrund der hohen Anzahl an Atemschutzgeräten ein erheblicher Rabatt erzielt werden.
Die Finanzierung der Beschaffung, Wartung, Pflege und Logistik erfolgt über einen von den Kommunen des Verbundes zu zahlenden Festbetrag, der bei der Gründung des Verbundes kalkuliert und im öffentlich-rechtlichen Vertrag mit 18,50 € pro Gerät und Monat festgelegt wurde. In dem Festbetrag enthalten sind die Kosten für die Finanzierung der Atemschutzgeräte, Verwaltungskosten, Personalkosten für die in der Atemschutzwerkstatt eingesetzten Mitarbeiter und des Fahrers des Hol- und Bringservices, Abschreibungs- und Unterhaltungskosten für das Gebäude und die Einrichtung, Kosten für Reinigungsmittel, Werkzeuge, Strom, Wasser und EDV-Einrichtung, die Geräteversicherung sowie die Kosten für ein Fahrzeugleasing im Bereich nötigen Transporte der Geräte.
Die Höhe des jährlich zu zahlenden Betrages einer Mitgliedskommune richtet sich nach dem vorgenannten vereinbarten Festbetrag, der Anzahl der Atemschutzgeräte einer Kommune und der durchschnittlichen Wartungszahl eines Gerätes pro Jahr. Damit den Kommunen eine möglichst exakte Haushaltsplanung ermöglicht wird, erstellt die Stadt Bad Nauheim einen jährlichen Atemschutzgerätebericht und legt diesen den anderen Mitgliedskommunen vor. Neben einer Prognose für das Folgejahr enthält der Bericht eine Aufstellung aller bei der Stadt Bad Nauheim im Vorjahr angefallenen Aufwendungen als Betreiber der zentralen Atemschutzwerkstatt.
Fazit: Bad Nauheim organisiert erfolgreich einen Atemschutzgeräteverbund im Wetteraukreis, durch den nicht nur bessere Geräte zur Verfügung stehen, sondern auch Kosten gespart werden.