Interkommunale Zusammenarbeit

Die Entwicklung der Kommunalfinanzen und die demographische Entwicklung rufen in einem immer stärker werdenden Maße das Thema der interkommunalen Zusammenarbeit auf. Der Hessische Städte- und Gemeindebund arbeitet bei diesem Thema eng mit dem Kompetenzzentrum Interkommunale Zusammenarbeit www.ikz-hessen.de zusammen und ist im Prozess zu mehr freiwilliger Kooperation ein wichtiger Begleiter der kreisangehörigen Kommunen.

Interkommunale Zusammenarbeit

„Je stärker die Kommunen, desto stärker das Land“

Das Kommunale Beratungszentrum Hessen hat im Herbst eine Fachtagung zur IKZ in Großen-Buseck angeboten. Zur Sprache kamen unter anderem kooperative Verwaltungsstrukturen in den Städten und Gemeinden.

Seit mittlerweile zwanzig Jahren setzt die Hessische Landesregierung Anreize für mehr Zusammenarbeit hessischer Kommunen. In enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden unterstützt die Landesregierung kommunale Kooperationen mit einem Beratungsangebot und der Bereitstellung von Fördermitteln, damit Kommunen Ressourcen bündeln und Synergieeffekte erzielen können.

Den Kommunen bietet sich eine Vielzahl von Kooperationsmöglichkeiten mit unterschiedlicher Rechtsformen an. Die Zusammenarbeit kann in öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen, in rechtlich eher losen oder institutionalisierten Formen erfolgen. Die öffentliche Aufgabe kann dabei gemeinsam erledigt oder auf einen anderen Partner oder eine dafür neu gegründete Organisationseinheit übertragen werden. Neben dem Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit unterschiedlicher Bindungswirkung ist insbesondere auch die Gründung von Zweckverbänden möglich.

Die Hessische Landesregierung unterstützt interkommunale Kooperationen, wo immer es möglich und sinnvoll ist, insbesondere durch das „Kommunale Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ und die Bereitstellung von Fördermitteln. Im Jahr 2004 wurde die erste „Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit“ in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Die Hessische Landesregierung hat seitdem das Förderprogramm deutlich erweitert. In der gegenwärtigen Fassung des Förderprogramms sind nahezu alle kommunalen Aufgabenbereiche förderfähig und alle Gemeinden, Städte und Landkreise sowie auch Zweckverbände sind antragsberechtigt. Seit der ersten Anpassung des Förderprogramms im Jahr 2008 konnten bis Mitte September 2023 489 Bewilligungen mit einer Gesamtsumme von rund 34 Millionen Euro ausgesprochen werden. An den 489 geförderten Projekten sind insgesamt 2.288 Gemeinden, Städte und Landkreise (Mehrfachzählung = Kommunen mit mehreren IKZ-Projekten) beteiligt. Im Durchschnitt ist jede der 442 hessischen Kommunen und Landkreise an rund 5 IKZ-Projekten beteiligt.

Darüber hinaus unterstützt das Land die Erstellung von Machbarkeitsstudien für einen beabsichtigten Gemeindeverwaltungsverband je nach Anzahl der beteiligten Kommunen mit 30.000 Euro bis 50.000 Euro. Machbarkeitsstudie, die eine freiwillige Fusion mit zwei oder mehr beteiligten Kommunen prüfen, werden mit 50.000 bis 70.000 Euro gefördert. Die Art und Form der IKZ-Kooperationen betreffen seit jeher die verschiedensten Bereiche kommunaler Aufgabenbereiche und haben meist Vorbildcharakter für andere Kommunen in Hessen. So kooperieren immer mehr Kommunen bei der Beschaffung und Wartung von Feuerwehrtechnik, halten gemeinsame Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirke vor oder arbeiten beispielsweise bei der Abfallentsorgung, in der Finanz- und Bauverwaltung oder der Verwaltungsdigitalisierung erfolgreich zusammen.

IKZ im Bereich Digitalisierung und Informationssicherheit: Die Digitalisierung und damit verbundene Aufgaben wie Datenschutz und Informationssicherheit eröffnen ein weiteres Feld der Zusammenarbeit von Kommunen in Hessen. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat zu einer wachsenden Bedeutung für die Kooperation im Rahmen von IT-Projekten geführt. Hier können die Fördermöglichkeiten nach der IKZ-Rahmenvereinbarung genutzt werden. Gerade kleinere  Kommunen können sich in einer Kooperation zusammenschließen, um z. B. für die Erledigung der Aufgaben geeignete IT-Fachkräfte zu rekrutieren und zu finanzieren. Künftig werden auch kreisweite Kooperationen stärker gefördert. Kreisweite Kooperationen, an denen sich die überwiegende Zahl der kreisangehörigen Gemeinden beteiligt, können je nach Projekt eine über die Regelzuwendung von 100.000 Euro hinausgehende Förderung erhalten. Damit wird der in der Regel umfangreiche Sach- und Personalaufwand von Kooperationen mit einer Vielzahl von Gemeinden berücksichtigt. Die erhöhte Förderung soll die Zusammenarbeit der Landkreise intensivieren und entsprechend honorieren. Das Kommunale Beratungszentrum – Partner der Kommunen berät hessische Kommunen zu allen strategischen und inhaltlichen Fragen rund um die interkommunale Zusammenarbeit. Weitere Informationen finden sich unter https://www.beratungszentrum.hessen.de/.