aktBuerg

Aktive Bürger =
Starke Kommunen

In den letzten Jahren ist in Hessen ein beispielhaftes Netz von bürgerschaftlichen Initiativen entstanden. In Zeiten immer knapper werdender öffentlicher Haushaltsmittel haben die Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit erkannt, in ihrer Kommune selbst "mit anzupacken".
In Hessen sind rund 2 Millionen Menschen ehrenamtlich tätig. Neben der freiwilligen Feuerwehr engagieren sich die Bürgerinnen und Bürger in Vereinen und Organisationen im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich. Viele Menschen wollen sich allerdings nicht mehr in fest gefügten Strukturen engagieren. Sie wollen vielmehr punktuell und auf Zeit mitarbeiten.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund möchte das in den Mitgliedskommunen bereits vorhandene bürgerschaftliche Engagement bekannt machen und den Anstoß, aber auch Unterstützung geben, dass in möglichst vielen Gemeinden und Städten der freiwillige Einsatz der Bürger gefördert wird.

Aktive Bürger

Preiswürdige Projekte zur Bürgerbeteiligung gesucht

Das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung e.V. vergibt in Kooperation mit dem Berlin Institut für Partizipation jährlich die Auszeichnung “Gute Bürgerbeteiligung” an öffentliche Träger (insbesondere Städte, Gemeinden und Kreise) für qualitativ hochwertige Beteiligungsprozesse.
Ausgezeichnet werden Projekte, die als Beispiel für gute Bürgerbeteiligung dienen können. 

Träger von Beteiligungsprojekten können sich initiativ bewerben. Es ist auch für Dritte möglich, einen Träger unter Angabe des auszeichnungswürdigen Beteiligungsprojekts vorzuschlagen.
Auf Grundlage der Angaben im Bewerbungsformular erfolgt eine erste Vorauswahl durch den Vorstand des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung e.V.
Aus den ausgewählten Finalisten wählt dann eine Jury, die sich aus dem Beirat des Kompetenzzentrums rekrutiert, in nicht öffentlicher Sitzung diejenigen Träger aus, die die Auszeichnung “Gute Bürgerbeteiligung” erhalten. Die Auszeichnung kann an mehrere Bewerber verliehen werden.

Auswahlkriterien
Grundlage für die Auszeichnung sind die von der Allianz Vielfältige Demokratie entwickelten 10 Grundsätze „Guter Beteiligung“. Bewerber müssen nachweislich möglichst viele der 10 Grundsätze in ihrem Beteiligungsprozess umgesetzt haben. Eine Übersicht über alle 10 Grundsätze finden sich auf der Homepage des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung.

Bewerbungsfristen
Bewerbungen können jederzeit über das Online-Formular eingereicht werden. Aus formalen Gründen können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die unter Verwendung des offiziellen Bewerbungsformulars erfolgen.
Die Bewerbungsfrist für die Auszeichnung eines jeden Jahres endet am 31. Mai. Alle nach diesem Datum eingehenden Bewerbungen werden im folgenden Jahr berücksichtigt.
Weitere Informationen zur Auszeichnung „Gute Bürgerbeteiligung“ sowie das Bewerbungsformular sind zu finden unter:
https://gutebeteiligung.de/auszeichnung/

(Quelle: DStGB-Aktuell 1124 vom 15. März 2024)