Projektaufruf „Stadtentwicklung und Migration“
Mit dem Projektaufruf „Stadtentwicklung und Migration“ sucht die Nationale Stadtentwicklungspolitik, eine Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, nach beispielhaften kommunalen Projekten, die sich mit der Integration von Zuwanderern als Zukunftsaufgabe integrierter Stadtentwicklung befassen.
Der Projektaufruf richtet sich an Städte und Gemeinden, die mit neuartigen Ansätzen ihre Konzepte und Planungsprozesse sowie deren Umsetzung erneuern und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort verbessern wollen. Grundbedingung für alle Bewerbungen ist, dass durch die Projekte neue Impulse für die Stadtentwicklung und das soziale Miteinander in der Stadt / Gemeinde entstehen.
Insbesondere folgende weitere Aspekte sollen in den Projekten berücksichtigt werden:
- Strategische Betrachtung des Themas Integration,
- Gesamtstädtische Perspektive, unter Einbeziehung möglichst großer Teile der Bür-gerschaft,
- Formulierung und Durchführung erster Umsetzungsschritte,
- Erprobung innovativer Formate bei Konzepterarbeitung, Partizipation der Bürger-schaft und bei der Umsetzung vor Ort,
- Gemeinsame Konzeption und Durchführung mit weiteren Partnern.
Es können bis zu 50 Prozent der Projektkosten in Form von Bundeszuwendungen gefördert werden, die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 100.000 Euro je Projekt, verteilt auf die Jahre 2017 bis 2019. Einsendeschluss für Projektvorschläge ist der 31.05.2016.
Die Einreichung der Projektvorschläge erfolgt über das elektronische Online-Antragssystem, das im Förderportal des Bundes über https://foerderportal.bund.de/easyonline erreicht werden kann. Interessierte Städte und Gemeinden können zudem Fragen zum Projektaufruf unter dem Betreff „Projektaufruf Nationale Stadtentwicklungspolitik_Frage“ per eMail an: projektaufruf-nsp@bbr.bund.de richten.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de