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    „Das Land darf nicht beliebig Umlagen erfinden!“

    Statement von Dr. David Rauber, Geschäftsführer des HSGB, zum heutigen Urteil i.S. Heimatumlage, mit dem die kommunalen Klagen abgewiesen wurden.

    Wiesbaden/Mühlheim, den 12.10.2022 - Das Grundgesetz garantiert den Städten und Gemeinden u.a. Gewerbesteuereinnahmen, damit die Kommunen Mittel erhalten, die sie frei von Vorgaben für ihre Bevölkerung und Wirtschaft verwenden können, und zwar nach den örtlichen Bedürfnissen und Prioritäten.

    Mit der sogenannten Heimatumlage schöpft das Land Teile dieser Einnahmen ab und verteilt sie nach Vorstellungen der Landespolitik zurück, für Nahverkehr, Digitales, Krankenhäuser oder Kitas. Das sind alles wichtige Aufgaben, aber was wann wie gemacht wird, gehört sinnvollerweise vor Ort entschieden und nicht vom Land.

    Deshalb haben wir als Städte- und Gemeindebund auch die Musterklage vor dem Staatsgerichtshof auf den Weg gebracht. Die Klage stand stellvertretend für die anderen Städte und Gemeinden im Land.

    Der Staatsgerichtshof hat heute die Umlage für zulässig erachtet, aber auch inhaltliche Schranken aufgezeigt. Wir hätten uns gewünscht, dass das Land engere Grenzen gesetzt bekommt. Jedenfalls haben die Städte und Gemeinden aber eine gewisse Klärung erreicht, obwohl sie das Verfahren nicht gewonnen haben. Das Land darf nicht beliebig Umlagen erfinden, und die Mittel müssen grundsätzlich ohne Zweckbindung fließen; Ausnahmen bedürfen besonderer Gründe. Insofern setzt das Urteil Maßstäbe. Betont hat das Gericht, dass das angegriffene Gesetz den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschreitet. Es müsse aber keineswegs die gerechteste, zweckmäßigste oder vernünftigste Lösung darstellen. Und davon kann in der Tat auch keine Rede sein.

    Rechtlich bleibt zu prüfen, ob in der Auslegung des Staatsgerichtshofs die Selbstverwaltungsgarantie der Landesverfassung nicht hinter den Garantien des Grundgesetzes zurückbleibt. Das wäre unter Umständen vom Bundesverfassungsgericht überprüfbar.

    Der Städte- und Gemeindebund wird unabhängig vom juristischen Ergebnis weiter für die kommunale Gestaltungsfreiheit auch in finanzieller Hinsicht streiten. In Hessen gibt es so viele Umlagen im Finanzausgleich wie nirgendwo sonst. Hessen muss runter von diesem Negativrekord. Das bleibt eine zentrale Forderung des HSGB. Vor der Landtagsabstimmung über das heute bestätigte Gesetz hatte die Landesregierung die Möglichkeit in den Raum gestellt, die Heimatumlage längerfristig in die allgemeinen Finanzausgleichsmechanismen einzubeziehen. „Da bleiben wir dran!“, so Dr. Rauber abschließend.