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    „Entscheidend ist die Person, nicht das Alter!“

    Karl-Christian Schelzke, Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, zur beabsichtigen Aufhebung des Höchstalters für Wahlbeamte

    Mühlheim am Main. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Bündnis90/Die Grünen ist festgeschrieben, dass das Höchstalter für Wahlämter abgeschafft werden soll. Dazu nimmt Karl-Christian Schelzke, Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Stellung.

    „Eine Aufhebung des Höchstalters für Wahlbeamte kann sinnvoll sein, wenn die Amtsinhaber aus gesundheitlichen Gründen in der Lage sind, die Aufgabe des hauptamtlichen Bürgermeisters/der Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Ersten Stadtrats/Ersten Beigeordneten auch in der dritten Lebensphase ausfüllen zu können“, so Schelzke. Er gab außerdem zu bedenken, dass gegebenenfalls auch der Beginn der Wählbarkeit eines Bürgermeisters zu überdenken sei. Lt. Hessischer Gemeindeordnung ist bisher ein Alter von 25 Jahren notwendig.

    „Entscheidend ist die Person, nicht das Alter!“ Wenn ein Gewählter/eine Gewählte nicht mehr in der Lage sein sollte, sein Amt auszuüben, gebe es bereits ohnehin mehrere Möglichkeiten aus dem Amt zu scheiden.

    Der Gewählte könne von sich aus bei Eintritt in das Pensionsalter zurücktreten (Hessisches Beamtengesetz) oder aber die Gemeindevertretung mit Zweidrittelmehrheit ein Abwahlverfahren durch den Souverän, die Wählerinnen und Wähler initiieren. „Es entscheidet ohnehin die Mehrheit der Wähler, ob ein Wahlbeamter nach der mehrheitlichen Auffassung für das Amt geeignet ist. Dies gilt für die Wahl gleichermaßen wie das Abwahlverfahren“, so der Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes.

    Der HSGB-Geschäftsführer wies auf die Gleichbehandlung der Wahlbeamten mit den Ehrenbeamten hin. Eine Altersgrenze für Beigeordnete (ehrenamtliche Stadträte und ehrenamtliche Mitglieder der Gemeindevorstände) gebe es nicht.

    Schelzke schmunzelnd und abschließend: „Wie oft erlebe ich bei der Verabschiedung von Bürgermeistern, die wegen ihres Alters zwangsweise aufhören müssen, dass den Angehörigen der Schrecken im Gesicht geschrieben steht, wenn sie von Rednern hören müssen, dass der zu Verabschiedende nun Zeit für seine Familie habe.“