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    „Finanzbedarf der Kommunen“

    Hessischer Städte- und Gemeindebund: Landesversammlung der Stadtverordnetenvorsteher/innen und Gemeindevertretungsvorsitzenden in Bensheim

    Mühlheim am Main. Die diesjährige Landesversammlung der Stadtverordnetenvorsteher/innen und Gemeindevertretungsvorsitzenden der Mitgliedskommunen im Hessischen Städte- und Gemeindebund – HSGB -  fand im Rahmen des Hessentages am Mittwoch, den 11. Juni 2014, im Bürgerhaus Kronepark in Bensheim-Auerbach statt. Mehr als 100 Vorsteherinnen und Vorsteher waren der Einladung von Helmut Müller, ihres Landesvorsitzenden, gefolgt.

    Nach den Grußworten von Carola Heimann, Stadtverordnetenvorsteherin der gastgebenden Stadt Bensheim, sowie Karl-Heinz Schäfer, dem Präsidenten des Hessischen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, gab Helmut Müller, der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Stadtverordnetenvorsteher/innen und Gemeindevertretungsvorsitzenden, seinen Bericht ab. Müller würdigte die Zusammenarbeit der Parlamentsvorsteher. Ein wesentlicher Teil des Austauschs unter den Stadtverordnetenvorsteher/innen und Gemeindevertretungsvorsitzenden betrifft Informationen über aktuelle Gesetzesänderungen. Aber auch individuelle Fragen der Vorsteher werden in regelmäßig stattfindenden Regionalkonferenzen behandelt. Hier würden verbandspolitische Aussagen zu aktuellen politischen Angelegenheiten, wie dem kommunalen Finanzausgleich für die nächsten Jahre oder gesetzliche Änderungen, wie das Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) im Fokus der Diskussionen stehen, so Müller.

    Das Hauptreferat der Tagung hielt Staatssekretärin Dr. Bernadette Weyland, Hessisches Ministerium der Finanzen. Ihr Vortrag war mit „Finanzbedarf der Kommunen“ überschrieben. „Wir stehen vor einem umfassenden Systemwechsel beim Kommunalen Finanzausgleich“, so die Staatssekretärin. „Die Finanzverteilung zwischen Hessen und seinen Kommunen wird bis 2016 neu geregelt, vom Steuerverbund hin zu einem bedarfsorientierten System.“ Dr. Weyland betonte, dass das Urteil des Staatsgerichtshofes vom 21. Mai 2013 keinerlei Bewertung der gegenwärtigen Höhe der Finanzzuweisungen an die Kommunen vorgenommen habe. „Erst die anstehende Bedarfsanalyse wird zeigen, wie hoch eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen künftig ausfällt“, sagte Weyland. Bei der Analyse werde sich das Land an wirtschaftlich arbeitenden Kommunen orientieren. Die Neuordnung der Finanzbeziehungen erfolge unter enger Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände. Deshalb seien die Arbeitsgruppe KFA 2016 sowie eine Lenkungsgruppe unter Leitung des Hessischen Finanzministers eingerichtet worden. „Ich bin zuversichtlich, dass wir diese Herkulesaufgabe im Dialog mit den Kommunalvertretern lösen werden. Diese Vorgehensweise hat sich bereits bei der KFA-Strukturreform bewährt“, so Weyland.

    Nach den Ausführungen zur Neugestaltung der Kommunalfinanzen in Hessen berichtete abschließend Karl-Christian Schelzke, der Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, über die Arbeit des HSGB. Er ging in seinen Ausführungen auf die Entwicklung der Kommunalfinanzen ein. Nicht nur die Schutzschirmkommunen seien angesichts der jüngsten Vorgaben des Landes zu einem rigiden Sparkurs gezwungen. Mit weitreichenden Folgen, so Schelzke.

    „Wenn aufgrund der von den Aufsichtsbehörden geforderten Konsolidierungsmaßnahmen mehrfach Grundsteuer- und Gebührenhöhungen erfolgen, die freiwilligen Leistungen nahezu in Wegfall kommen, wenn der kommunalpolitische Gestaltungsspielraum immer mehr gegen Null tendiert, dann besteht die Gefahr, dass immer weniger Bürgerinnen und Bürger bereit sind, ein kommunalpolitisches Wahlamt zu übernehmen. Der lokalen Demokratie bleiben dann die Akteure aus und auch die Wähler, weil man sich kaum noch mit seinem lokalen Gemeinwesen identifizieren kann“, so warnte Schelzke abschließend.