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    Frankfurt, Frankenberg oder Frankenau: das muss bei der Grundsteuer einen Unterschied machen

    HSGB: Viele Fragen offen beim hessischen Grundsteuermodell

    Mühlheim am Main, 11.05.2020 – Viele Fragen stellen sich für den Hessischen Städte- und Gemeindebund im Zusammenhang mit den heute vorgestellten Eckpunkten für eine hessische Grundsteuerregelung. Der in Mühlheim ansässige Verband sieht laut seinem Geschäftsführenden Direktor Karl-Christian Schelzke zentrale Forderungen des Verbandes noch nicht oder nicht optimal berücksichtigt. „Wir sehen das in Grundzügen vorgestellte Modell als eine Diskussionsgrundlage, die es zu verbessern gilt,“ sagte Schelzke.

    Dass eine hessische Sonderregelung sinnvoll sein könne, steht laut Schelzke außer Frage. „Allerdings muss die Landesregelung natürlich besser sein als die Bundesgrundsteuer,“ machte Schelzke klar. Ob das der Fall sei, sei noch unklar: „Da muss noch Einiges näher erläutert, nachgeprüft und wahrscheinlich auch geändert werden.“

    So habe der Städte- und Gemeindebund sich stärker für ein wertabhängiges und nicht bloß wertorientiertes Modell stark gemacht: „Der Bodenpreis macht den wesentlichen Teil des Grundstückswertes aus. Im Grundstückswert drücken sich Lagevorteile und Ertragsmöglichkeiten aus. Im jetzt vorgelegten Modell ist der Einfluss der Bodenwerte wahrscheinlich zu gering, um die erheblichen Bodenwertunterschiede im Land angemessen abzubilden,“ sagte Schelzke.

    „Der jetzige Ansatz betont Faktoren wie Grundstücks- und Gebäudefläche und reflektiert viel zu wenig, wo der Grundbesitz ist. Frankfurt, Frankenberg oder Frankenau – das ist eben schon ein großer Unterschied, preislich und bei Erreichbarkeit und Infrastruktur,“ sagte Schelzke. Außerdem müssten Schieflagen im Kommunalen Finanzausgleich ausgeschlossen werden. „Die Befürchtung ist, dass die Großstädte hier künstlich arm gerechnet werden könnten, zu Lasten der Umlandgemeinden und des ländlichen Raums mit den dort vorherrschenden größeren Grundstücksflächen. Im jetzt vorliegenden Modell könne die Besteuerungsgrundlage (Messbetrag) für ein etwas kleineres Grundstück in bester Lage in Frankfurt leicht niedriger ausfallen als für ein Grundstück in bester Lage im ländlichen Städtchen Frankenau (Kreis Waldeck-Frankenberg). Schelzke ist sich sicher: „Das dürfte schwer zu vermitteln sein, zumal in der mittleren Lage die Messbeträge sogar gleich ausfallen. Da ist noch sehr viel Gesprächsbedarf.“

    Die Städte und Gemeinden haben die Grundsteuern in den letzten Jahren unter dem Druck von Konsolidierungsauflagen deutlich erhöhen müssen. 2019 nahmen sie in Hessen an Grundsteuern rund 1,22 Milliarden Euro ein.

     

    Gewogene Durchschnittshebesätze Grundsteuer B in %

     

    2009

    2010

    2011

    2012

    2013

    2014

    2015

    2016

    2017

    2018

    kreisangehörige Gemeinden

    275

    279

    286

    302

    336

    371

    404

    434

    454

    458

    kreisfreie Städte

    454

    453

    453

    462

    491

    491

    504

    507

    507

    507

    Hessen insgesamt

    329

    333

    337

    350

    381

    408

    444

    456

    470

    473

     Quelle: Eigene Zusammenstellung auf Grundlage der Realsteuervergleiche des Hessischen Statistischen Landesamts