presselogo

Pressemitteilungen

    Heißes Eisen Straßenunterhaltung und -ausbaubeiträge

    Um mit Befürwortern und Gegnern der Straßenausbaubeiträge in ein konstruktives Gespräch zu kommen, hat der Hessische Städte- und Gemeindebund zu einem Treffen in die Geschäftsstelle eingeladen

    Mühlheim am Main, den 20.11.2018 - Von den Städten und Gemeinden in Hessen müssen Straßen nicht nur hergestellt, sondern auch unterhalten und erneuert werden. Zur Deckung der für die Erneuerung anfallenden Kosten können die Kommunen nach den gesetzlichen Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Straßenausbaubeiträge erheben - auf Grundlage der jeweiligen Ortssatzung.

    Derzeit stehen diese Straßenausbaubeiträge im Fokus der Öffentlichkeit. Eine Fernsehsendung in Wetzlar-Münchholzhausen hat eindrücklich gezeigt: Die Fronten sind verhärtet, die Menschen verärgert, die Diskussionen hitzig.
    Um mit Befürwortern und Gegnern der Straßenausbaubeiträge in ein konstruktives Gespräch zu kommen, hat der Hessische Städte- und Gemeindebund zu einem Treffen in die Geschäftsstelle eingeladen.
    Zunächst ging es um Sachinformationen. Die Gemeinden haben zwei Möglichkeiten, Straßenausbaubeiträge zu erheben – einmalige oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge – oder sie verzichten ganz darauf.  Der überwiegende Teil der Kommunen erhebt einen einmaligen Betrag. Wenn die Straße fertig ist, wird ein Teil der Kosten des Ausbaus auf die Anrainer aufgeteilt.

    Einzelne Kommunen machen nunmehr von der 2013 eingeführten Möglichkeit Gebrauch, regelmäßig wiederkehrende Beiträge zu erheben. Hier zahlen alle Grundstücksbesitzer in einem bestimmten Abrechnungsgebiet die Umlegung der jährlichen Investitionskosten für die Straßen in ihrem Gebiet. Für die Gegner der Straßenausbaubeiträge ist diese Variante mit bürokratischem Aufwand verbunden und der Grundstückseigentümer würde mitunter mit beträchtlichen vierstelligen Beträgen belastet

    Im Mai 2018 wurde die Grundlage der Straßenausbaubeiträge geändert: Hieß es vorher, die Kommunen "sollen" die Kosten auch auf die Anlieger umlegen, heißt es nun sie "können". Die Kommunen können nun wieder selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen entscheiden und bekommen den sprichwörtlichen Schwarzen Peter zugeschoben. Aber auch nach dem möglichen Wegfall der verpflichtenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bleibt Kommunen mit wenig Finanzkraft kaum eine Möglichkeit, ohne Beiträge die anfallenden Baukosten zu schultern. Es sei denn, man entscheidet sich für eine Anhebung der Grundsteuer bzw. Gewerbesteuer oder für beides.

    Die Gesprächsteilnehmer sind sich einig, dass durch eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge den ohnehin belasteten Städten und Gemeinden keine weiteren finanziellen Nachteile entstehen dürfen. Für politische Vorschläge, die Straßenausbaubeiträge gänzlich abzuschaffen, muss es einen kostendeckenden Ausgleich für die Kommunen aus dem Landeshaushalt geben. Eine Kompensation durch andere Mittel, wie z.B. aus dem kommunalen Finanzausgleich, wird von den Gegnern der Ausbaubeiträge wie auch von den Kommunalvertretern grundsätzlich abgelehnt.

    Für Karl-Christian Schelzke, den Geschäftsführer des HSGB, kommt es bei der notwendigen Finanzierung beim Straßenausbau auch darauf an, dass Städte und Gemeinden ihren Pflichten zur laufenden Reparatur und Instandhaltung nachkommen können, denn so wird die Lebensdauer der Straßen erhöht. „Hier dürfen die betroffenen Gemeinden nicht allein gelassen werden“.

    Die Gegner der Straßenausbaubeiträge machten auf eine in Rheinland-Pfalz diskutierte Variante aufmerksam, die eine Kostenaufteilung von 70 % aus Landesmitteln und 30 % aus Kommunalmitteln vorsieht. Auf die Frage wie verfahren wird, wenn eine Kommune einen Ausbau über die erforderlichen Standards hinaus vornehmen will, gibt Karl-Christian Schelzke zu bedenken, dass aufgrund der knappen Haushaltsmittel der Gemeinden in der Regel ohnehin nur der erforderliche Standardausbau erfolgt, zumal die Rechtsprechung „Luxusausbauten“ nicht als umlagefähig erachtet.

    Einen weiteren Diskussionspunkt bildete die Lage der Grundstückbesitzer im ländlichen Raum, die über große, häufig unbebaute Grundstücke verfügen und bei der Heranziehung zu den Straßenausbaubeiträgen in eine virulente finanzielle Lage kommen können. Die von der kommunalen Seite angesprochene Stundung großer Beträge ist nach Ansicht der Gegner von Ausbaubeiträgen keine befriedigende Lösung. 

    Einvernehmlich ist für die Gesprächspartner/innen, dass Gerichtsverfahren über Anliegerbeiträge, wie sie in der letzten Zeit in Beitragsangelegenheiten angestrengt werden, zwar Klarheit in der Rechtslage bringen, aber keine politische Richtung vorgeben. Nachdem nunmehr das Land die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen den Kommunen freigestellt hat, aber keine adäquaten Finanzierungsmöglichkeiten bei Abschaffung eröffnet, bleibt den Kommunen wenig Handlungsspielraum. Die Kommunen dürfen in der Auseinandersetzung mit erbosten Bürgerinnen und Bürgern nicht allein gelassen werden, die eine Belastung mit vier- bis fünfstelligen Ausbaubeiträgen als ungerecht empfinden, da jeder die betreffenden Straßen nutzen könne, so die Gegner der Beiträge. „Bei Beibehaltung der jetzigen Regelung ist vermehrter Streit abzusehen. Eine weitere Abwendung von der Politik ist zu befürchten.“

    Eine für alle Seiten auskömmliche Lösung dient dem Frieden im Gemeinwesen, so die Gesprächsteilnehmer/innen übereinstimmend. Von daher sollte – so die von allen Teilnehmer/innen geteilte Meinung – das Land, wie zuletzt in Bayern geschehen, den Kommunen aus eigenen Landesmitteln Gelder zur Verfügung stellen, sodass alle hessischen Städte und Gemeinden auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten können. Nach einer vorläufigen Schätzung des Rechnungshofes wäre von einem jährlichen Betrag in Höhe von 60 Millionen Euro auszugehen.


    Die Gesprächspartner/innen:

    · Andrea Müller-Nadjim  ist Mitbegründerin und Sprecherin von "Straßenbeitragsfreies Hessen“, eine Arbeitsgemeinschaft hessischer Bürgerinitiativen. Weiterhin ist sie Vorsitzende der Bürgerinitiative „Unter den Linden“, Nentershausen.
    · Michael Schreiber ist 2. Landesvorsitzender des Verbands Wohneigentum Hessen e.V., Oberursel
    · Andreas Schneider, Sprecher von "Straßenbeitragsfreies Hessen", Landesbeisitzer Hessen des AVgKD e.V., Berlin, und Vorstandsmitglied im Verband Wohneigentum Hessen e.V.
    · Bürgermeister Gerald Helfrich, Gründau
    · Bürgermeister Herbert Unger, Florstadt
    · Frank Mignon, Kolumnist, Wetzlar
    · Tobias Schilly, Verwaltungsdirektor, Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Referent, Kommunalabgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht
    · Karl-Christian Schelzke, Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes