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    Hessischer Städte- und Gemeindebund: Grundsteuer auf dauerhaft verlässliche Grundlage stellen

    „Bund und Länder stehen nach jahrzehntelangem Nichtstun vor einem Scherbenhaufen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur notwendigen Korrektur der Einheitsbewertung ist ein Desaster mit Ansage, “ sagte der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Karl-Christian Schelzke, heute in Mühlheim.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung eine Überarbeitung der Besteuerungsgrundlagen der Grundsteuer angemahnt. Bislang müssen die Finanzämter die Grundstückswerte feststellen, wie sie sich theoretisch am 1. Januar 1964 dargestellt hätten. Dadurch wird die reale Wertentwicklung nicht mehr richtig dargestellt. „Die Finanzämter mussten seit Jahrzehnten so tun, als habe sich jahrzehntelang bei Grundstückswerten und Baustandards nichts getan“, erläuterte Schelzke.

    Bund und Länder seien jetzt gefordert, diese wichtige kommunale Steuerquelle rechtlich tragfähig abzusichern. Schelzke warnte hier vor Schnellschüssen und Experimenten: „Die Grundsteuer ist unentbehrlich für den Ausgleich der kommunalen Haushalte und die Begrenzung der nach wie vor hohen Neuverschuldung. Die Städte und Gemeinden brauchen also eine rechtssichere und aufkommensneutrale Neuregelung.“ Deshalb müsse die vom Gericht gesetzte Übergangszeit sinnvoll genutzt werden.

    Aufkommensneutral bedeutet laut Schelzke, dass die absehbar höheren Berechnungsgrundlagen den Städten und Gemeinden die Luft verschaffen, ihre örtlichen Steuersätze für die Grundsteuer (die so genannten Hebesätze) zu senken. „Bislang mussten die Grundstückswerte künstlich kleingerechnet werden. Von daher stellen sich viele Bürger zurecht die Frage, ob sie jetzt mehr Grundsteuer zahlen müssen. Die Kommunen wollen das nicht: Wenn die Besteuerungsgrundlage steigt, kann der Hebesatz sinken, “ so Schelzke: „Bund und Land müssen sicherstellen, dass sie die kommunalen Aufgaben nicht wieder verteuern, indem sie neue Aufgaben und Standards verkünden, ohne die Mehrkosten auszugleichen. Die Kommunen wollen die Bürger nicht mehrbelasten. Die Entscheidung fällt aber in Bundestag und Landtag, “ machte Schelzke klar.