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    HSGB: Gewerbesteuer – geplante „Heimatumlage“ für Kommunen nicht ohne Fallstricke

    Mit der Gewerbesteuerumlage werden Bund und Land seit nunmehr fast 50 Jahren am Aufkommen der Gemeinden aus der Gewerbesteuer beteiligt. Im kommenden Jahr 2020 wird diese Umlage allerdings sinken – so sieht es zumindest das Gemeindefinanzreformgesetz (GFRG) des Bundes vor. Die hessische Landesregierung indes hat vor, diese gemeindeeigenen Steuereinnahmen für Landeszwecke zu vereinnahmen.  Statt um 29 Punkte soll die erhöhte Gewerbesteuerumlage nur um 7,25 Punkte sinken. Der Rest wird als so genannte „Heimatumlage“ auf landesrechtlicher Grundlage fortgeführt.

    Die eingesammelten Mittel sollen etwa über Projektförderungen wieder ausgeschüttet werden und in den kommunalen Raum fließen (Heimat-Initiative), allerdings in geänderter Stückelung und je nach vorgegebenen Verwendungszwecken auch nicht frei verwendbar.

    Der Hessische Städte- und Gemeindebund gibt zu bedenken, dass die vorgegebenen Verwendungszwecke vor allem Kreisaufgaben betreffen, obwohl die Gelder der gemeindlich/städtischen Ebene zustehen. Der Landkreis würde eigentlich nur über die Kreis- und Schulumlage am Steueraufkommen beteiligt.  Zudem bestehen verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Land Hessen die Gewerbesteuerumlage regeln darf, da laut Grundgesetz nur der Bund zuständig ist.

    Der Hessische Städte- und Gemeindebund begrüßt, dass das Land endlich erkannt hat, dass Geld bei den Kommunen gebraucht wird. Fraglich ist jedoch,

    warum für den unstrittigen Finanzierungsbedarf der Städte und Gemeinden keine originären Landesmittel, sondern eine Umverteilung der ohnehin den Kommunen zustehenden Steuermitteln erfolgen soll.

    „Vorbehaltlich einer weiteren Klärung der komplexen Zusammenhänge zwischen verminderter Gewerbesteuereinnahme und vermeintlicher Förderprogramme, ist derzeit nicht absehbar, welche Kommunen von der beabsichtigten Regelung profitieren und welche Kommune ‘draufzahlen‘ müssen“, so Geschäftsführer Karl-Christan Schelzke. Festzuhalten sei, dass die vorgeschlagene Regelung dazu führen wird, dass die Gemeinden nicht wie erwartet wesentlich weniger Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abzugeben haben.