Land kürzt den Kommunen auf Dauer 1 Milliarde. Euro - CDU-Finanzminister erzwingt Erhöhungen kommunaler Steuern
Gemeinsame Presseerklärung
Hessischer Städte- und Gemeindebund und Hessischer Städtetag
Mühlheim am Main/Wiesbaden. "Das Land setzt trotz des Alsfeld-Urteils des Hessischen Staatsgerichtshofs seinen Weg fort, die Kommunen im Finanzausgleich finanziell unzureichend auszustatten." Mit dieser Einschätzung haben die Präsidenten des Hessischen Städtetages Oberbürgermeister Bertram Hilgen und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister a.D. Karl-Heinz Schäfer den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen kritisiert.
Durch das Alsfeld-Urteil ist das Land gezwungen worden, den Kommunalen Finanzausgleich am Bedarf der Kommunen auszurichten und eine finanzielle Mindestausstattung zu garantieren, auf deren Grundlage die Kommunen in die Lage versetzt werden müssen, zumindest ihre Pflichtaufgaben und einen Teil freiwilliger Aufgaben wahrnehmen zu können.
„Für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten finanziellen Mindestausstattung ist auch eine realitätsgerechte Bedarfsanalyse erforderlich“, interpretiert Hilgen die Entscheidung des Staatsgerichtshofs. Eine solche Bedarfsanalyse sei jedoch bezüglich der kommunalen Ausgabenseite nicht erfolgt. „Vielmehr unterstellt das Land den Kommunen in fast allen Bereichen ein unwirtschaftliches Handeln und rechtfertigt damit seine Kürzung der anzuerkennenden Ausgaben um rund 1 Milliarde Euro“, führt Hilgen weiter aus. „Das Land hat bisher seine Annahme, hohe Ausgaben würden ein Indiz für unwirtschaftliches Handeln darstellen, weder begründet noch mit Belegen untermauert. So kann es den durch das Urteil aufgestellten Anforderungen nicht gerecht werden.“ Diese Unterstellung ist laut Schäfer mit allem Nachdruck zurückzuweisen.
Gleiches gilt auch hinsichtlich der unterstellten kommunalen Einnahmen. Schäfer: „Der CDU-Finanzminister geht hier von hohen Einnahmen aus, ohne die tatsächlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Hierdurch sind die Städte und Gemeinden zu Steuererhöhungen gezwungen. Dies ist weder kommunal- noch wirtschafts- oder gar mieterfreundlich“. Zusammenfassend ist festzustellen, dass zwischen 400 und 600 Millionen Euro im KFA für eine bedarfsgerechtes Handeln der Kommunen fehlen.
„Wenn das Land von oben zu wenig Geld in das System gibt, kann unten bei den Kommunen keine ausreichende und gerechte Verteilung der Mittel erfolgen. Klar – Fair – Ausgewogen, dieses euphemistische Postulat des Landes für den Gesetzentwurf müsste eigentlich `kein – finanzielles – Auskommen´ lauten. Der Gesetzentwurf gefährdet damit die lokale Demokratie und muss dringend im Landtag nachgebessert werden!“