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    Mehr Kinder in den Einrichtungen, längere Betreuungszeiten und Personalmangel – Hessischer Städte- und Gemeindebund fordert Perspektiven für die Kitas

    Die Interessen von Kindern, Eltern und Kita-Personal möglichst gut ausgleichen: Das möchte der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) mit seinem aktuellen Vorstoß für flexiblere Personalstandards. „In Hessen warten Kinder aktuell vielerorts auf einen Kita-Platz, weil die Aufnahme durch die Pandemie behindert wird, Fachkräfte fehlen und der Zubau weiterer Plätze stockt,“ erläuterte der Präsident des Kommunalen Spitzenverbandes, Viernheims Bürgermeister Matthias Baaß.

    In Hessen gibt es aktuell deutlich mehr Kinder unter sechs Jahren als noch vor zehn Jahren. Noch stärker ist die Zahl der pädagogischen Fachkräfte gestiegen. „Die Zahl der pädagogischen Fachkräfte in hessischen Kitas ist in nur zehn Jahren von gut 35.000 auf über 53.000 gestiegen,“ berichtete Baaß. Die Kommunalen Arbeitgeber hätten die Ausbildungsbedingungen, aber auch die Bezahlung in zwei Tarifrunden strukturell verbessert. „Das haben sich die Kommunen auch richtig etwas kosten lassen,“ erklärte Baaß.

    Aktuell haben sich die Kommunen zum Ziel bekannt, die Arbeitsbedingungen mit so genannten Entlastungstagen zu verbessern, so der HSGB. Diese Entlastung sei aber nur umsetzbar, wenn auch Seiten- und Quereinsteiger ergänzend zu den Fachkräften dazukommen dürften. „Anders ist eine kurzfristige Entspannung zu Gunsten von Kindern, Eltern und Personal nicht möglich,“ zeigte sich Baaß sicher. Konkret schlägt der HSGB vor, nach dem Vorbild der Coronavirus-Schutzverordnung dauerhaft zur Unterstützung der Fachkräfte auch Nicht-Fachkräfte zuzulassen, und zwar unter Aufsicht und Anleitung. „Während der Pandemie haben einige Städte mit solchen Alltagshelfern gute Erfahrungen gemacht, einige dieser Leute haben die Ausbildung zur Fachkraft begonnen,“ schilderte Baaß.

    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hatte den HSGB-Vorstoß als Entwertung des Erzieherberufs kritisiert. „Das Gegenteil ist der Fall,“ betonte Baaß. Es gehe um eine rasch umsetzbare Unterstützung und Entlastung in der Kinderbetreuung vor Ort. Alltagshelfer ermöglichen durch ihren Einsatz den pädagogischen Fachkräften, die vielfältigen Belastungen zu meistern.

    Auf jeden Fall müssten die Kommunen die Rechtsansprüche der Kinder auf Betreuung erfüllen. Erst im vorigen Jahr hatte das Frankfurter Oberlandesgericht einen Landkreis zu Schadensersatzzahlungen verdonnert, weil ein Kind keinen Betreuungsplatz bekommen hatte. „Wir erwarten von allen Seiten ernsthafte Bewegung hin zu realistischen und praktisch umsetzbaren Lösungen. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch,“ so Baaß abschließend.