Mündliche Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof: Programm „Starke Heimat Hessen“ auf dem Prüfstand
Mühlheim am Main/Wiesbaden, den 6. Juli 2022 - Darf das Land kommunale Gewerbesteuereinnahmen mit der 2020 eingeführten „Heimatumlage“ einsammeln und nach Vorstellungen des Landes zurückverteilen? Die Antwort ist zwischen Land und Kommunen strittig, seit es die Heimatumlage gibt.
„Aus kommunaler Sicht hat die Heimatumlage viele praktische Nachteile und Konstruktionsfehler,“ erläutert Dr. David Rauber, Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB). Diese Mängel seien auch verfassungsrechtlich von Bedeutung. Alle Städte und Gemeinden müssten erst einmal frei verwendbares Steuergeld abgeben. „Dann legt allein das Land fest, was damit passiert. Das Geld geht noch nicht einmal allein an Städte und Gemeinden, sondern auch an private Firmen wie Krankenhaus-Unternehmen, an nicht-kommunale Kita-Träger oder an die Landkreise,“ argumentiert Dr. Rauber. Die Folge: Die Städte und Gemeinden würden erhebliche Teile ihres Geldes auf jeden Fall nicht wiedersehen. „Und die Mittel, die noch an die Gemeinden fließen, sind dann überwiegend nach den Vorgaben des Landes zu verwenden, nur ein kleinerer Teil fließe ohne Zweckbindung,“ so der HSGB.
Der HSGB vertritt vor dem hessischen Verfassungsgericht vier Musterklägerinnen, um die Verfassungsmäßigkeit dieses Eingriffs in das kommunale Selbstverwaltungsrecht zu überprüfen. Mit einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist erst in einigen Monaten zu rechnen.