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Pressemitteilungen

    Neuer Kommunaler Finanzausgleich: Ja, aber nur mit großen Vorbehalten

    Hauptausschuss und das Präsidium des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zur Zukunft der Kommunalfinanzen

    Mühlheim am Main 10.07.2015. Der Hauptausschuss und das Präsidium des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) haben heute in einer außerordentlichen gemeinsamen Sitzung intensiv über die durch den Finanzminister vorgeschlagene Übereinkunft zur Neugestaltung der Kommunalfinanzen beraten.

    In der Medienberichterstattung ist der Eindruck entstanden, der HSGB empfehle seinen Kommunen, gegen den neuen KFA nicht zu klagen. Hier handelt es sich um ein Missverständnis. Der HSGB wird vielmehr seine Mitgliedskommunen, die den Klageweg beschreiten wollen, selbstverständlich im Rahmen seines Leistungsprofils beraten und gerichtlich vertreten. Zwischenzeitlich hat der Hessischen Finanzminister gegenüber dem Verband bekräftigt, dass keinesfalls ein Klageverzicht noch ein Verzicht der rechtlichen Vertretung durch den HSGB in der Übereinkunft festgeschrieben sei.

    Trotz weiter bestehender inhaltlicher Kritik am neuen KFA haben die Gremien insbesondere durch das Entgegenkommen des Landes der Übereinkunft mehrheitlich zugestimmt. „Im Interesse gerade der finanzschwachen Kommunen wollen wir die zusätzlich zugesagten Mittel nicht verhindern. Wir werden jedoch auch weiterhin die notwendigen Verbesserungen am neuen KFA einfordern, insbesondere bei den zu niedrig angesetzten Mindestbedarfe. Des weiteren muss die Solidaritätsumlage in Wegfall kommen oder deutlich reduziert werden und die Kommunen müssen bei der Kinderbetreuung besser finanziell unterstützt werden, so der Tenor der Gremien. Diese Forderungen wird der HSGB mit Nachdruck in das weitere Dialogverfahren zum KFA 2016 einbringen.

    PM10072015