Städte- und Gemeindebund begrüßt Rechtssicherheit für Kommunen – Kritik an Wunsch des Landes nach weiteren Hebesatzerhöhungen
Mühlheim am Main. „Wir begrüßen, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Rechtssicherheit für die Kommunen geschaffen hat, die aufgrund des Konsolidierungsdrucks des Landes die Grundsteuerhebesätze teils drastisch erhöht haben.“ Mit einem lachenden und einem weinenden Auge kommentierte der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB), Karl-Christian Schelzke, den Erfolg der Stadt Bad Nauheim im Wetteraukreis. Die Juristen des HSGB hatten die Stadt erfolgreich in die Beschwerde vor dem höchsten hessischen Verwaltungsgericht geführt.
Der VGH war der Argumentation von Stadt und HSGB gefolgt und hatte eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Gießen kassiert, das die Erhöhung der Grundsteuer B auf 560% für rechtswidrig gehalten hatte. Der VGH erkannte demgegenüber an, dass auch drastische Erhöhungen der Grundsteuer B bei schlechter Haushaltslage der Kommune gerechtfertigt sind.
„Wir appellieren an das Land: Die Sparvorgaben können nicht immer weiter strapaziert werden. Das Land muss seiner Verantwortung für die Kommunalfinanzen nachkommen und den Kommunen für die durch Bundes- und Landesrecht vorgegebenen Aufgaben mehr Geld überweisen. Es kann nicht sein, dass die Kommunen bei den Bürgern auf Dauer das Geld einsammeln, das die Bundes- und Landesgesetzgebung an Löchern in die Kommunalhaushalte reißen,“ machte Schelzke klar. Eine weiter steigende Abgabenspirale mache Hessen und seine Kommunen als Wohn- und Wirtschaftsstandort irgendwann auch unattraktiv. „Wir drängen darauf, dass das Land sich dieser Verantwortung nicht entzieht“, stellte Schelzke weiter harte Verhandlungen um den künftigen Kommunalen Finanzausgleich in Hessen in Aussicht. Schon jetzt erheben Hessens Kommunen im Ländervergleich besonders hohe Gebühren und Grundsteuern.