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    „Weitere Gebühren- und Steuererhöhungen gefährden die Qualitäten Hessens als Wohn- und Wirtschaftsstandort!“

    Karl-Christian Schelzke, der Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, zu den heutigen Verlautbarungen des Hessischen Finanzministers über die finanzielle Ausstattung der Gemeinden

    Mühlheim am Main. „Das Versprechen auf einen klaren, fairen und ausgewogenen Finanzausgleich 2016 muss erst noch eingelöst werden,“ meint der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Karl-Christian Schelzke zur diesbezüglichen Verlautbarung des hessischen Finanzministers Dr. Thomas Schäfer vom heutigen Tage. „Wir hatten mit dem Land sachliche und intensive Gespräche. Ob das Ergebnis gut ist, kann heute noch keiner sagen.“

    Schelzke kritisierte, dass das Finanzministerium eine sehr einseitige Auslegung der Entscheidung des Staatsgerichtshofs zum Finanzausgleich verbreite. Der Staatsgerichtshof hat ausgeführt, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Land den Finanzausgleich auch weiter hätte kürzen dürfen. Das Land mache aus „nicht ausgeschlossen“ ein „grundsätzlich zulässig“. „Eine allzu Interessengeleitete, ja euphemistische Darstellung,“ sagte Schelzke.

    Der Geschäftsführer des HSGB machte deutlich: „Am Ende entscheidet natürlich das Land, und zwar im Zweifel allein. Wir konnten unsere Standpunkte vortragen. An einigen Punkten muss das Land sich deutlich bewegen, um zu einem für uns akzeptablen Ergebnis zu kommen.“ So habe das Land bei den Ausgaben bisher die Auffassung vertreten, Kultur, Sport und Wirtschaftsförderung seien rein freiwillige Veranstaltungen der Kommunen. „Die Gemeindeordnung schreibt es uns wortwörtlich vor: Wir haben die Aufgabe, entsprechende Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen und Sportstätten vorzuhalten. Das Land muss hier sein eigenes Gesetz beim Wort nehmen.“

    Unklar sei auch die Haltung des Landes bei der Bewertung der eigenen kommunalen Einnahmen. „Das Land argumentiert immer, im Ländervergleich erhöben die hessischen Kommunen zu wenig Grundsteuer B.

    Wir können zeigen: Pro Kopf zahlen Bürger und Wirtschaft in Hessen so viele Gebühren und Grundsteuer B wie sonst nur in Nordrhein-Westfalen.“ Laut Schelzke besteht die Gefahr, dass das Land über die beim Finanzausgleich formulierten Einnahmeerwartungen die Kommunen in weitere Gebühren- und Steuererhöhungen treibt. „Das gefährdet die Qualitäten Hessens als Wohn- und Wirtschaftsstandort.“

    Aus kommunaler Sicht müssten auch die aktuell schnell wachsenden Ausgabefaktoren wie die Kleinkindbetreuung und steigende Asylbewerberzahlen richtig berücksichtigt werden. „Hier sind wir auf die Lösungsvorschläge des Landes wirklich gespannt, konkrete Aussagen gibt es bisher dazu nämlich nicht,“ so Schelzke. „Die Schuldenbremse des Landes enthält eine ausdrückliche Schutzklausel zu Gunsten der Kommunen. Bei allen Konsolidierungszwängen des Landes werden wir genau auf diese pochen. Eine Sanierung des Landeshaushalts zulasten der Kommunen wäre ein neuer Fall für den Staatsgerichtshof.“