Fachinformationen Vergaberecht

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10. Hessischer Vergabetag

Frankfurt am Main/Wiesbaden/Mühlheim am Main

Am 11. Februar 2015  fand, wie immer in den Räumen des Landessportbunds Hessen in Frankfurt, der 10. Hessische Vergabetag statt. Die gemeinsame Veranstaltung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) mit den kommunalen Spitzenverbänden – Hessischer Landkreistag, Hessischer Städtetag und Hessischer Städte- und Gemeindebund – war komplett ausgebucht, freie Stühle wurden zur Mangelware für die Zuspätkommenden. Das belegt die große Bedeutung, die die auf Bundesebene anstehenden bzw. auf Landesebene gerade in Kraft getretenen erheblichen Veränderungen des Vergaberechts u. a. für die hessischen Architekten und Stadtplaner haben. 

In Ihrer Begrüßungsansprache, die Sie sich mit Johannes-Ulrich Pöhlker vom Hessischen Städte- und Gemeindebund teilte, verlangte AKH-Präsidentin Brigitte Holz, dass Architektenleistungen auch künftig nach den Regeln für freiberufliche Leistungen und nicht nach an der VOL orientierten Regeln vergeben werden, um den fairen Wettbewerb um die beste und dadurch zumeist auch langfristig kostengünstigste, architektonische Lösung zu fördern. Darüber hinaus regte sie eine veränderte Anwendung der Vergaberichtlinien an, die nicht gerechtfertigte Zugangshürden für junge und kleinere Büros zu öffentlichen Planungsaufgaben beseitigen könne.

Ziel dieser inzwischen regelmäßig sehr gut nachgefragten Veranstaltungsreihe, die erstmals vom neuen Hauptgeschäftsführer der AKH, Dr. Martin Kraushaar, moderiert wurde, ist es, einmal im Jahr über die stetigen Veränderungen im Vergaberecht zu informieren und dabei die Praxis der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen zu diskutieren. Diesmal standen insbesondere die bis April 2016 zu vollziehende Umsetzung der im April 2014 in Kraft getretenen neuen EU-Vergaberichtlinie in deutsches Recht sowie das zum 1. März 2015 geltende neue Hessische Vergabegesetz im Fokus: Hans-Peter Müller vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellte die Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform in Deutschland vor, Dr. Irene Lausen vom Hessischen Wirtschaftsministerium und Brigitta Trutzel von der Auftragsberatungsstelle Hessen erläuterten das neue Hessische Vergabegesetz.

Am Beispiel des Studierendenhauses auf dem Campus Westend der Frankfurter Goethe-Universität stellte Barbara Ettinger-Brinckmann, die frühere AKH- und jetzige Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, gemeinsam mit Bernd Becker vom Hessischen Baumanagement den Architektenwettbewerb als ideales Vergabeinstrument vor (1. Preisträger Prof. Jürgen Hauck, hjp architekten). Nach der Mittagspause berichtete dann Hermann Summa, Richter am Oberlandesgericht Koblenz, zur aktuellen Rechtsprechung von Vergabekammern und -senaten und Prof. Burkhard Messerschmidt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht beleuchtete die Haftung des Planers und Beraters für Vergabefehler.

Vieles ist im Fluss, Chancen, aber auch Probleme zeichnen sich ab. Norbert Portz vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sprach denn auch in seinen den zehnten Vergabetag einleitenden Ausführungen zu „Aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht“ von der „größten Reform seit zehn Jahren.“