Auslegung des reformierten Vergaberechts für die Vergabe von Bauleistungen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat mit Datum vom 16. Mai 2017 einen Erlass zur Auslegung des reformierten Vergaberechts für die Vergabe von Bauleistungen veröffentlicht. Insbesondere erhält der Erlass Hinweise zu einzelnen Auslegungsfragen, die sich durch die Reform des Vergaberechts im Jahr 2016 ergeben haben.
Pöhlker Maier