Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass)
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ergänzend zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz den Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) mit Datum vom 02.12.2015 veröffentlicht.
Der Erlass tritt am 01.01.2016 in Kraft und wird im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.