Fachinformationen Vergaberecht

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Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass)

Bereits mit unserer Eildienstmitteilung vom 22.07.2021 (ED-Mitteilung 177) haben wir darüber informiert, dass das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte (nationale Vergaben) novelliert wurde und für Vergabeverfahren, die ab dem 01.09.2021 eingeleitet werden, anzuwenden ist.

Ergänzend zu dem novellierten HVTG ist nunmehr auch ein neuer gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) auf der Internetseite der Auftragsberatungsstelle Hessen (ABSt Hessen) bekannt gemacht worden.

Der Vergabeerlass tritt am 01.09.2021 in Kraft und ist daher für Vergabeverfahren, die ab dem 01.09.2021 eingeleitet werden, anzuwenden.

Den neuen Vergabeerlass können Sie der Anlage entnehmen.

Wir bitten um Beachtung.

Anlage: Gemeinsamer Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen