Start der Registrierung der öffentlichen Auftraggeber für das Wettbewerbsregister
Bereits mit unserer Eildienstmitteilung vom 22.04.2021 (Mitteilung Nr. 100) haben wir darauf hingewiesen, dass das Bundeskartellamt mit der Registrierung der öffentlichen Auftraggeber für das Wettbewerbsregister begonnen hat. Die Registrierung für das Wettbewerbsregister ist notwendig, um das Web-Portal der Registerbehörde für Abfragen in Vergabeverfahren nutzen zu können, um festzustellen, ob Ausschlussgründe i.S.d. § 123 und § 124 GWB vorliegen.
Ab sofort ist auch die Registrierung von kommunalen Auftraggebern möglich. Aufgrund der Vielzahl der Auftraggeber wurde eine Staffelung nach Bundesländern vorgenommen. Für die kommunalen Auftraggeber aus Hessen ist die Registrierung vom 21.06.2021 bis 09.08.2021 vorgesehen. Die Auftraggeber sind aufgerufen, sich möglichst in der für sie vorgesehenen Phase für das Wettbewerbsregister zu registrieren. Selbstverständlich werden jedoch auch Anträge von Auftraggebern bearbeitet, die vor oder nach der für sie vorgesehenen Phase bei der Registerbehörde eingehen.
Im Übrigen verweisen wir auf ein Rundschreiben des Bundeskartellamts vom 10. Mai 2021 bezüglich des Starts der Registrierung der öffentlichen Auftraggeber. Dieses Rundschreiben können Sie der Anlage entnehmen.
Wir bitten um Beachtung.