Fachinformationen Wahlrecht

Durchführung von Wahlen und Abstimmungen unter Berücksichtigung der Infektionsgefahr durch das SARS-CoV-2-Virus

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns den als Anlage beigefügten Erlass für die Durchführung von Wahlen und Abstimmung unter Berücksichtigung der Infektionsgefahren durch das neuartige Corona-Virus zukommen lassen. Inhalt des vorliegenden Erlasses sind verschiedene Hygienevorgaben für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen. Der vorliegende Erlass gilt zunächst nur für die ab 01. November 2020 stattfindenden Direktwahlen und Bürgerentscheide. Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens kann sich die Rechtslage allerdings noch vor dem jeweiligen Wahl- oder Abstimmungstag ändern (siehe II. des Erlasses).

Wir bitten daher den vorstehenden Erlass zur Kenntnis zu nehmen und stets weiter zu verfolgen, ob sich hier noch Änderungen ergeben. Wir werden entsprechend informieren.
Im Übrigen wird auch das individuelle Infektionsgeschehen vor Ort Berücksichtigung finden müssen.
Wir bitten um Beachtung.

Anlage