Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat nach umfassenden Beratungen in den Gremien des Verbandes auch im Vorfeld des Gesetzentwurfes zwischenzeitlich zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Einige Forderungen, die bereits seit mehreren Jahren erhoben werden, sind nunmehr im Gesetzentwurf vorgesehen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die als Anlage beigefügte Stellungnahme sowie die Vorschläge des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zur Digitalisierung der Hessischen Gemeindeordnung.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund den von der Landesregierung am 10.07.2024 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Anlage) mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 06.09.2024 vorgelegt.
Wahlerlass E 12, Europawahl 2024; Handreichung zum Umgang mit Wahlbeobachtern
Der Landeswahlleiter für Hessen hat uns einen weiteren Wahlerlass zur Europawahl 2024 übermittelt. Inhalt des Wahlerlasses sind Regelungen über die Ausstattung der Wahlräume, die Unterrichtung der Wahl- und Briefwahlvorstände, die Übersendung der Wahlbekanntmachung an die Justizvollzugsanstalten und die Ermittlung, Feststellung und Übermittlung des Wahlergebnisses.
Berichtspflicht des Wahlleiters bzw. der Wahlleiterin bei der Durchführung eines Bürgerentscheides an das Hessische Statistische Landesamt
Nach § 77 Abs. 1 Satz 2 Hessische Kommunalwahlordnung (KWO) hat der Wahlleiter bzw. die Wahlleiterin bei Durchführung eines Bürgerentscheides den Tag der Abstimmung an das Hessische Statistische Landesamt zu übermitteln.
Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation
Zum Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformationen hat die Task Force unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit einen sog. FAQ zum Schutz der Europawahl erstellt. Darin wird erläutert, was hybride Bedrohungen sind, was unter Desinformation zu verstehen ist, wie die hybride Bedrohungslage eingeschätzt wird, was die Bundesregierung zum Schutz der Europawahl unternimmt und wie jeder Einzelne sich vor Desinformationen schützen kann.
Wahlerlass Nr. E 10 Europawahl 2024 - Kostenerstattung
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat uns den Wahlerlass Nr. E 10 zur Europawahl 2024 – Kostenerstattung zur Weiterleitung an die Städte und Gemeinden übermittelt. Aus dem Wahlerlass ergeben sich die Erstattungsgrundsätze sowie die zu verwendenden Vordrucke.
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat uns den als Anlage beigefügten Erlass zur gleichzeitigen Durchführung von Direktwahlen und etwaigen Bürgerentscheiden übermittelt. Der Erlass gibt Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Europawahl und der gleichzeitigen Durchführung dieser Wahl mit Direktwahlen und etwaigen Bürgerentscheiden.
Ehrenamt: BMI stellt Initiative zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements von Wahlhelfern ein
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mitgeteilt, dass die im Jahr 2017 eingeführte Würdigung des ehrenamtlichen Engagements von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern durch Aushändigung von Urkunden und Verleihung von Ehrennadeln eingestellt wird.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat über den vom Bund mit der Deutschen Post AG abgeschlossenen Vertrag über die Wahlbriefbeförderung bei der Europawahl 2024 informiert.
Mindestalter für EU-Wahl gesenkt; Abgabe von Wahlunterlagen an einen anderen Wahlvor-stand bei weniger als 30 Wählerinnen oder Wählern
Für die Europawahl, die am 09.06.2024 stattfindet, hat sich eine nicht unerhebliche Änderung durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes vom 11.01.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 11) ergeben. Erstmals besteht ein Wahlrecht bereits mit 16 Jahren, so dass das aktive Wahlrecht nun nicht mehr an die Volljährigkeit geknüpft wird.