Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 06.12.2024 den Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften – Drucks. 21/1303 vom 12.11.2024; Mündliche Anhörung des Innenausschusses am 12.02.2025
Der Vorsitzende des Innenausschusses des Hessischen Landtages hat mit Schreiben vom 10.12.2024 dem Hessischen Städte- und Gemeindebund den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften – Drucks. 21/1303 – zur Stellungnahme bis zum 24.01.2025 vorgelegt. Gleichzeitig wurden wir zur mündlichen Anhörung am Mittwoch, dem 12.02.2025, eingeladen.
Der nunmehr vorgelegte Gesetzesentwurf ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem Vorentwurf und sieht nur einige wenige Änderungen vor.
Gleichzeitige Durchführung der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag mit Direktwahlen und Bürgerentscheiden
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat uns einen Erlass zur gleichzeitigen Durchführung der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag mit Direktwahlen und Bürgerentscheiden weitergeleitet (Anlage). Inhalt ...
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat nach umfassenden Beratungen in den Gremien des Verbandes auch im Vorfeld des Gesetzentwurfes zwischenzeitlich zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Einige Forderungen, die bereits seit mehreren Jahren erhoben werden, sind nunmehr im Gesetzentwurf vorgesehen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die als Anlage beigefügte Stellungnahme sowie die Vorschläge des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zur Digitalisierung der Hessischen Gemeindeordnung.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund den von der Landesregierung am 10.07.2024 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Anlage) mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 06.09.2024 vorgelegt.
Wahlerlass E 12, Europawahl 2024; Handreichung zum Umgang mit Wahlbeobachtern
Der Landeswahlleiter für Hessen hat uns einen weiteren Wahlerlass zur Europawahl 2024 übermittelt. Inhalt des Wahlerlasses sind Regelungen über die Ausstattung der Wahlräume, die Unterrichtung der Wahl- und Briefwahlvorstände, die Übersendung der Wahlbekanntmachung an die Justizvollzugsanstalten und die Ermittlung, Feststellung und Übermittlung des Wahlergebnisses.
Berichtspflicht des Wahlleiters bzw. der Wahlleiterin bei der Durchführung eines Bürgerentscheides an das Hessische Statistische Landesamt
Nach § 77 Abs. 1 Satz 2 Hessische Kommunalwahlordnung (KWO) hat der Wahlleiter bzw. die Wahlleiterin bei Durchführung eines Bürgerentscheides den Tag der Abstimmung an das Hessische Statistische Landesamt zu übermitteln.
Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformation
Zum Schutz der Europawahl vor hybriden Bedrohungen einschließlich Desinformationen hat die Task Force unter Leitung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit einen sog. FAQ zum Schutz der Europawahl erstellt. Darin wird erläutert, was hybride Bedrohungen sind, was unter Desinformation zu verstehen ist, wie die hybride Bedrohungslage eingeschätzt wird, was die Bundesregierung zum Schutz der Europawahl unternimmt und wie jeder Einzelne sich vor Desinformationen schützen kann.
Wahlerlass Nr. E 10 Europawahl 2024 - Kostenerstattung
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat uns den Wahlerlass Nr. E 10 zur Europawahl 2024 – Kostenerstattung zur Weiterleitung an die Städte und Gemeinden übermittelt. Aus dem Wahlerlass ergeben sich die Erstattungsgrundsätze sowie die zu verwendenden Vordrucke.
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat uns den als Anlage beigefügten Erlass zur gleichzeitigen Durchführung von Direktwahlen und etwaigen Bürgerentscheiden übermittelt. Der Erlass gibt Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Europawahl und der gleichzeitigen Durchführung dieser Wahl mit Direktwahlen und etwaigen Bürgerentscheiden.