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Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund den von der Landesregierung am 10.07.2024 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Anlage) mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 06.09.2024 vorgelegt.

Bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfes fanden verschiedene Gespräche mit dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz statt. Einige Änderungsvorschläge des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wurden übernommen.

Schwerpunktmäßig sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen vor:

  • Abschaffung der Ein-Personen-Fraktion
  • Abschaffung der Zwei-Drittel-Mehrheit zur Verringerung der Zahl der Gemeindevertreter auf die nächst niedrigere oder eine dazwischenliegende Größengruppe
  • Einführung von digitalen Teilhabe- und Veröffentlichungsmöglichkeiten
  • Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der kommunalen Wahlämter
  • Erweiterung des Negativkataloges für Bürgerentscheide zum Zwecke einer zügigen Realisierung von Infrastrukturprojekten
  • Neugestaltung der Beteiligungsrechte von Kindern, Jugendlichen und Senioren
  • Erweiterung der Möglichkeiten für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen im Bereich des Wohnungsbaus sowie im Feld der erneuerbaren Energien
  • Erleichterungen beim Jahresabschluss für kleinere und mittlere kommunale Unternehmen
  • Einführung der Sitzzuteilung bei der Wahl der Gemeindevertretungs- und Kreistagsmitglieder nach dem D`Hondtschen Höchstzahlverfahren
  • Generelle Ermöglichung der Briefwahl bei Ausländerbeiratswahlen

Gerne können Änderungsvorschläge zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf dem Hessischen Städte- und Gemeindebund mitgeteilt werden. Der Hessische Städte- und Gemeindebund wird seine im Vorfeld vorgetragenen ergänzenden Änderungsvorschläge auch im Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Anlagen:
Gesetzentwurf
Synopse Gesetzesentwurf