Gesetzentwurf Fraktion der SPD
Gesetz zur Änderung des Art. 73 der Verfassung des Landes Hessen (aktives Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen) – Drucks. 20/9505 –
Der Vorsitzende des Hauptausschusses des Hessischen Landtages hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund einen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Änderung des Art. 73 der Verfassung des Landes Hessen (aktives Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen) – Drucks. 20/9505 – vorgelegt.
Inhalt des Gesetzentwurfes ist es, das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Eine Änderung des passiven Wahlrechtes bei Landtagswahlen ist nicht vorgesehen.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat sich inhaltlich gegen den vorgelegten Gesetzentwurf ausgesprochen.