Infoblatt Briefwahl und Hygiene bei den Kommunalwahlen 2021
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat einen Vorschlag für ein Informationsschreiben für die Briefwahl und Hygieneregelungen bei den Kommunalwahlen 2021 für die Kommunen erstellt, das diese an ihre Bürgerinnen und Bürger weiterleiten können.
Dabei soll jede Kommune Änderungen und Ergänzungen vornehmen können, etwa Hinweise auf besondere örtliche Begebenheiten oder Hygienevorsorge etc. hinzufügen. Hierbei ist allerdings daraufhin hin zu weisen, dass Änderungen oder Ergänzungen vor dem Hintergrund der wahlrechtlichen Bestimmungen vorgenommen werden sollten und mit diesen in Einklang stehen müssen.
Das Infoblatt kann beispielsweise auf die Rückseite der Musterstimmzettel gedruckt werden. Es ist auch möglich, das Infoblatt im Internetportal der Kommune einzustellen oder als Flyer im Gemeindegebiet zu verteilen. Insgesamt soll das Infoblatt dazu dienen, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Briefwahl in das Bewusstsein zu rücken und auch die Hygienevorsorge bei den Kommunalwahlen zu erläutern, damit eine möglichst hohe Wahlbeteiligung gewährleistet ist. Als Anlage übermitteln wir Ihnen das Infoblatt des Hessischen Ministerium für Innern und für Sport zur Kenntnis.
Darüber hinaus hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mitgeteilt, dass ein 2. Kommunalwahlerlass mit Hinweisen zur Vorbereitung der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in den Wahlvorständen, zur Unterrichtung der Wahlvorstände und zur Übermittlung der Trendergebnisse, der vorläufigen und endgültigen Ergebnisse der Kommunalwahlen aktuell in Vorbereitung ist. Das Ministerium plant den 2. Kommunalwahlerlass Anfang Januar über die Kreiswahlleiter an die Kommunen zu versenden.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass derzeit davon auszugehen ist, dass von der Landesregierung keine Masken und Desinfektionsmittel für die Kommunalwahlen zur Verfügung gestellt werden. Wir empfehlen daher rechtzeitig eigenverantwortlich tätig zu werden.
Wir bitten um Beachtung.