Wahlerlass E 12, Europawahl 2024; Handreichung zum Umgang mit Wahlbeobachtern
Der Landeswahlleiter für Hessen hat uns einen weiteren Wahlerlass zur Europawahl 2024 übermittelt. Inhalt des Wahlerlasses sind Regelungen über die Ausstattung der Wahlräume, die Unterrichtung der Wahl- und Briefwahlvorstände, die Übersendung der Wahlbekanntmachung an die Justizvollzugsanstalten und die Ermittlung, Feststellung und Übermittlung des Wahlergebnisses.
Darüber hinaus wurde uns eine Information der Bundeswahlleiterin zur Handreichung zum Umgang mit Wahlbeobachtern zur Verfügung gestellt, die wir zur Kenntnis geben.