Wahlerlass Nr. E 10 Europawahl 2024 - Kostenerstattung
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat uns den Wahlerlass Nr. E 10 zur Europawahl 2024 – Kostenerstattung zur Weiterleitung an die Städte und Gemeinden übermittelt. Aus dem Wahlerlass ergeben sich die Erstattungsgrundsätze sowie die zu verwendenden Vordrucke.