Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete werden zurückhaltend genutzt
Die im Rahmen des Integrationsgesetzes geschaffenen 100.000 zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge (sog. Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM) werden derzeit noch zurückhaltend in Anspruch genommen.
Flüchtlingen soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, schon während des Verfahrens in Kontakt mit der örtlichen Gesellschaft und insbesondere der Arbeitswelt zu kommen. Bislang wurden lediglich 739 Anträge auf Teilnehmerplätze des FIM-Programms gestellt. Bis zum 19. September wurde noch keine der Maßnahmen begonnen. Dies geht aus einem Bericht des Bundesarbeitsministeriums hervor. Aus Sicht des DStGB sollten die FIM-Maßnahmen stärker genutzt werden, um die Geflüchteten schnellstmöglich in die Gesellschaft und in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt integrieren zu können. Hierfür muss jedoch zwingend die administrative Umsetzung und Ausgestaltung des FIM-Programms vereinfacht und verbessert werden. Hierauf hatte der DStGB bereits im Gesetzgebungsverfahren des Integrationsgesetzes hingewiesen.
Mit den Arbeitsgelegenheiten soll Flüchtlingen die Möglichkeit eröffnet werden, schon während des Verfahrens in Kontakt mit der örtlichen Gesellschaft, insbesondere aber der Arbeitswelt zu kommen. Letzteres ist allerdings dadurch eingeschränkt, dass die FIM-Maßnahmen zusätzlich wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein müssen. Ausgenommen sind zudem Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer einschließlich der Personen mit Duldung. Die Anträge können staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger stellen. Beispiele sind Hilfstätigkeiten in Gemeinschaftsunterkünften aber auch zusätzliche Tätigkeiten in kulturellen Einrichtungen, wie Bibliotheken aber auch in kommunalen Bauhöfen zum Beispiel bei der Grünflächenpflege oder der Unterstützung der Stadtreinigung. Das FIM-Programm hat am 01.08.2016 begonnen und läuft bis zum 31.12.2020.
Das Bundesfinanzministerium hat in diesem Jahr bereits 75 Millionen Euro für das FIM-Programm bereitgestellt. Für die kommenden drei Jahre sind jährlich 300 Millionen Euro für jeweils 100.000 Plätze vorgesehen.
Anmerkung des DStGB
Aus Sicht des DStGB sollten die FIM-Maßnahmen stärker genutzt werden, um die Geflüchteten schnellstmöglich in die Gesellschaft und in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt integrieren zu können. Städte und Gemeinden berichten von durchaus guten Erfahrungen bei den schon bisherigen Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz. Die Flüchtlinge bekommen hierdurch eine Beschäftigung, der Tagesablauf ist geregelt und durch die Beschäftigung kommen die geflüchteten Menschen in Kontakt mit den Bürgern vor Ort. Hieran sollte durch die Inanspruchnahme der FIM-Maßnahmen angeknüpft werden.
Die Bereitstellung der zusätzlichen Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen wurde bereits im Rahmen der Stellungnahme zum Integrationsgesetz vom DStGB vom Grundsatz her ausdrücklich begrüßt. Zugleich wurde deutlich auf bestehende Kritikpunkte bei der administrativen Umsetzung und Ausgestaltung des FIM-Programms hingewiesen, die im Zusammenhang mit der zurückhaltenden Inanspruchnahme des neuen Programms stehen. Die administrative Umsetzung und Ausgestaltung ist aus kommunaler Sicht zu aufwendig und führt zu einem deutlichen Verwaltungsmehraufwand. Zudem müssen neue Strukturen mit drei Akteuren (Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit, Kommune, Maßnahmeträger) aufgebaut werden. Sinnvoller wäre es gewesen, dass die für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes bisher zuständigen Gebietskörperschaften unmittelbar auch diese Maßnahmen durchführen. Die Absenkung der Aufwandsentschädigung auf 80 Cent ist nicht nachvollziehbar. Der vorgesehene Nachweis eines höheren Aufwandes erfordert einen zusätzlichen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Diese Hürden müssen dringend durch den Bund beseitigt werden.
(DStGB, 20.10.2016)