Fachinformationen Asyl / Flüchtlinge

Asyl
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Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“

FIM steht für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Das sind Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge im Rahmen des der Bundesagentur für Arbeit übertragenen Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“, die bei Kommunen, bei staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen und durch Bundesmittel finanziert werden.

Integration
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Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Hessen darüber informiert, dass der Bund für Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) 75 Mio. Euro für 2016 und sodann jährlich 300 Mio. Euro von 2017 bis 2020 zur Verfügung stellt, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Auf Hessen entfallen für das Jahr 2016 5.549.000 Euro, für 2017 16.647.000 Euro.

In Abstimmung zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit sollen die Mittel innerhalb Hessens entsprechend den Aufnahmequoten der Landkreise und kreisfreien Städte für die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden nach Landesaufnahmegesetz i.V.m. der Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung verteilt werden. Für die Verteilung 2016 und 2017 wird bei Anwendung der gesetzlich festgelegten Quote der durchschnittliche Wert der sog. bereinigten Quoten der 3. und 4. Quartale in 2015 und der 1. und 2. Quartale in 2016 herangezogen. Dadurch finden die durchschnittlichen Aufnahmequoten der letzten 12 Monate Berücksichtigung. Nach diesem im Einzelnen der Anlage zu entnehmenden Verteilungsschlüssel wird die Regionaldirektion die Mittel den zwölf hessischen Agenturen für Arbeit zur Verwaltung zuweisen.

Die Verteilung der Mittel ist nicht starr. Wenn in einer Gebietskörperschaft ein Mehrbedarf entsteht, kann eine Umverteilung stattfinden. Hierzu wird die Bundesagentur für Arbeit ein Monitoring für die Mittelausschöpfung einrichten. Mit der Verteilung und Zuweisung der Mittel an die Arbeitsagenturen kann die Durchführung des Arbeitsmarktprogramms FIM in Hessen beginnen.

Der Erfolg des Arbeitsmarktprogramms hängt ganz wesentlich von den Maßnahmeträgern ab, die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen schaffen und Asylsuchenden zur Verfügung stellen. Damit sowohl Asylsuchende als auch die Gesellschaft von den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen profitieren können, möchte das Ministerium noch einmal an alle beteiligten Stellen und insbesondere an die Maßnahmeträger appellieren, sich an  dem Arbeitsmarktprogramm zu beteiligen und Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Ferner hat das Ministerium angekündigt, dass im Rahmen der Aufsicht beabsichtigt ist, bei den Gebietskörperschaften eine Umfrage zur Zuweisungspraxis sowie zur Teilnahme und den Rechtsfolgen bei einer pflichtwidrigen Nichtteilnahme an FIM durchzuführen.

Die Förderrichtlinie sowie die FAQs hierzu können hier abgerufen werden.

FIM_RL_veröffentlicht am 27.07.2016

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Wir bitten um Kenntnisnahme.