Flüchtlingsunterbringung: Aktuelle Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung
Die Fachkommission Städtebau (Bauministerkonferenz) hat mit Datum vom 15.12.2015 aktualisierte Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in den verschiedenen Gebietskulissen veröffentlicht.
Die unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände erfolgte Überarbeitung der bauplanungsrechtlichen Hinweise bezieht sich auf den Gesetzgebungsstand 24.10.2015. Somit berücksichtigen die Hinweise die Neuregelungen, Klarstellungen und befristeten Erleichterungen, die durch das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) mit Wirkung vom 26.11.2014 sowie durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) mit Wirkung vom 24.10.2015 in das Baugesetzbuch eingefügt worden sind.
Bei Interesse kann das Dokument unter folgender Internetadresse abgerufen werden: www.dstgb.de (Rubrik: Schwerpunkte / Asyl und Flüchtlinge / Aktuelles)
(Quelle: DStGB Aktuell – Schwerpunkt Flüchtlingspolitik 0116 vom 8. Januar 2016)