Fachinformationen Asyl / Flüchtlinge

Asyl
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Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik gefordert

- Finanzielle Beteiligung des Bundes vorgesehen
- Beschleunigung der Asylverfahren eingeleitet
- Ansätze zur Begrenzung des Zustroms erkennbar
- Schnelle Umsetzung der Maßnahmen vorantreiben

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin und dem Bundeskabinett die notwendige Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik. Es ist richtig und wichtig, dass sich der Bund mit ca. 4 Milliarden Euro ab 2016 zu Gunsten von Ländern und Kommunen an den Kosten der Flüchtlingsunterbringung und Versorgung beteiligt. Richtig ist auch, dass die Bundesbeteiligung für 2015 um eine weitere Milliarde Euro erhöht wird. Es entspricht unseren Forderungen, dass diese Beteiligung sich dynamisch an der Zahl der Menschen orientiert, die tatsächlich nach Deutschland kommen. Wir erwarten von den Ländern, dass die Mittel auch tatsächlich bei den Kommunen ankommen, da die Städte und Gemeinden die Hauptlast der Unterbringung und Versorgung tragen.

Gerade unbegleitete jugendliche Flüchtlinge stellen eine besondere Herausforderung dar, insoweit stellt der Bund Mittel in Höhe von 350 Millionen Euro zur Verfügung.

Eine riesige Aufgabe stellt der notwendige Wohnungsbau für die vielen Menschen dar, die dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Die Vereinbarung, dass der Bund die Mittel für den sozialen Wohnungsbau um 500 Millionen Euro aufstockt bleibt aus Sicht des DStGB hinter dem notwendigen Bedarf zurück.

Die Beschleunigung der Asylverfahren und die Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsländer ist ein unverzichtbarer Bestandteil der notwendigen Beschleunigung. Dazu gehört auch, dass die sogenannten Pullfaktoren (im europäischen Vergleich besonders hohe Leistungen auch für Ausreisepflichtige) reduziert werden. Insbesondere Personen aus sicheren Herkunftsländern deren Asylantrag rechtswirksam abgelehnt wurde, sollen ausreisen oder konsequenter abgeschoben werden.

Die Ansätze einer Strategie zur Begrenzung des Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland insbesondere durch die beim EU-Gipfel beschlossenen Maßnahmen sind notwendig. Dazu gehören der Schutz der EU-Außengrenzen und die Einrichtung von sogenannten Hotspots in Griechenland und Italien, um ein geordnetes Verfahren sicherzustellen. Ein wichtiger Baustein ist dabei auch die finanzielle Unterstützung für die großen Flüchtlingslager in der Türkei, im Libanon und in Jordanien um den Ausreisedruck von dort zu reduzieren.

Es kommt jetzt entscheidend darauf an, dass die beschlossenen Maßnahmen auch schnell umgesetzt werden und noch im November im Gesetzblatt verkündet werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund appelliert an den Bundesrat in dieser dramatischen Situation die notwendigen Schritte ohne Verzögerung zu beschließen.

Es wäre allerdings eine Illusion zu glauben, dass die Flüchtlingsproblematik kurzfristig zu lösen ist. Weitere Maßnahmen zur Begrenzung und Organisation des Zustroms auf europäischer und nationaler Ebene werden unverzichtbar sein, andernfalls besteht die Gefahr, dass die Angst in der Bevölkerung vor einem Versagen der Politik zunimmt und radikale Tendenzen in Deutschland, aber auch in den anderen EU-Staaten, Zuspruch erhalten. Als weiteren nächsten Schritt erwartet der Deutsche Städte- und Gemeindebund Eckpunkte für ein Integrationsgesetz. Die vielen Menschen die dauerhaft in Deutschland bleiben werden, müssen nach dem Grundsatz „fördern und fordern“ in die deutsche Gesellschaft aufgenommen werden.

(Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, Berlin, Stand: 24. September 2015)