Neuerungen beim Migrations- und Asylpaket
EU-Mitgliedsstaaten einigen sich auf einen freiwilligen europäischen Solidaritätsmechanismus, durch den mithilfe von Umsiedlungen, Finanzhilfen und anderen Maßnahmen bedürftige Mitgliedsstaaten unterstützt werden sollen. Darüber hinaus sollen mit dem Europäischen Parlament Verhandlungen über zwei wichtige Grenzverwaltungsinstrumente aufgenommen werden.
Nach der politischen Einigung der EU-Innenminister am 10. Juni werden nun Verhandlungen mit dem EU-Parlament über die Eurodac- sowie Screening-Verordnung aufgenommen. Die Eurodac-Verordnung soll verhindern, dass ein Asylbewerber in mehreren Mitgliedstaaten zeitgleich oder nacheinander ein Asylverfahren betreiben kann. Unter bestimmten Bedingungen kann aber auch ein Abgleich von Fingerabdruckdaten mit Eurodac-Daten erfolgen. Nun soll eine Modernisierung der Datenbank für Asylbewerber und Migranten erfolgen, um eine schnellere Bearbeitung von Anträgen sowie eine Vermeidung illegaler Migration zu erreichen. Darüber hinaus soll so die Überwachung illegaler Migranten erleichtert werden. Die Screening-Verordnung soll ein Screening aller Drittstaatsangehörigen bereits an den EU-Außengrenzen ermöglichen, um so die Einreisevoraussetzungen prüfen bzw. ihre Erfüllung gewährleisten zu können.
Der neu einzuführende freiwillige Solidaritätsmechanismus ist Teil der Umsetzung des neuen Migrations- und Asylpaketes und dient der Unterstützung besonders unter Druck stehender Mitgliedsstaaten wie der Mittelmeer- und Balkanstaaten. Mithilfe von Umsiedlungen, der Bereitstellung finanzieller Mittel sowie weiterer Maßnahmen sollen den Staaten assistiert werden. Somit steht nun auch das Instrument einer Umverteilung der Menschen nicht zuletzt aus dem Mittelmeerraum zur Verfügung. Die Beschlüsse werden nun zügig umgesetzt werden und sollen auch mit Blick auf das neue Migrations- und Asylpaket und einen möglichen ständigen Solidaritätsmechanismus Erkenntnisse liefern.
Die Fortschritte sind Ergebnis der Arbeit des französischen EU-Ratsvorsitzes sowie der vorhergehenden Vorsitze, darunter auch die deutsche Präsidentschaft. Die Europäische Kommission wird nun in Absprache mit den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament einen Fahrplan zur Einigung über sämtliche Vorschläge im Rahmen des Migrations- und Asylpakets bis zum Ende der Legislaturperiode vorlegen.
Weitere Informationen: https://ec.europa.eu
(DStGB, Brüssel, 23.06.2022)