Schutz für geflüchtete Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften
Der DStGB hat die Mitgliedsverbände über ein neues Konzept des Bundes zum Schutz für geflüchtete Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften informiert.
Die Bundesregierung will mit einem Drei-Säulen-Konzept Kommunen unterstützen, Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften besser zu schützen. Um in den Unterkünften Spiel- und Schutzräume für Kinder sowie abgetrennte Sanitärbereiche für Frauen und Männer zu schaffen, will die Bundesregierung den Kommunen bis zu 200 Mio. Euro in Form von KfW-Krediten zur Verfügung stellen. Zudem sollen in Kooperation mit UNICEF unter anderem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unterkünften geschult werden, um zu erkennen, wann Frauen und Kinder von Gewalt bedroht sind. Schließlich sollen sogenannte Folteropferzentren mit 4 Mio. Euro unterstützt werden, die traumatisierte Frauen und Kinder behandeln. Ziel ist es, in jedem Bundesland ein Folteropferzentrum zu installieren. Das dreistufige Konzept der Bundesregierung wird von der Bundesfamilienministerin umgesetzt. Es handelt sich um ein Angebot an die Kommunen. Die weitere Umsetzung soll nach Mitteilung des Ministeriums mit einer Arbeitsgruppe begleitet werden, in die auch die kommunalen Spitzenverbände eingebunden werden sollen.
Im Einzelnen sieht das Programm folgendes vor:
- KfW- Sonderprogramm
Mit diesem Sonderprogramm sollen bauliche Schutzmaßnahmen für Frauen und Kinder gefördert werden. Bei einem Mitteleinsatz von 7 Mio. Euro für Zinsverbilligungen ergibt das ein Fördervolumen von bis zu 200 Mio. Euro. Geplant ist, das Programm Anfang 2016 zu starten.
- Kooperation mit UNICEF
UNICEF bietet folgende Unterstützungsleistungen und Leistungen zum Kapazitätsaufbau („capacity building“) in Bezug auf Flüchtlingsunterkünfte (Erstaufnahme-Einrichtungen, vorübergehende Einrichtungen, Drehkreuze, Verteilungszentren) an:
a) Schutz vor sexualisierter Gewalt
- Mindestschutzmaßnahmen: Beratung sowie fachliche und logistische Unterstützung bei der Entwicklung von Leitfäden zu Mindestschutzmaßnahmen, um Flüchtlingskinder und Flüchtlingsfrauen vor (sexualisierter) Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung in allen Phasen der Unterbringung zu schützen und vertrauliche Melde- und Beschwerdemöglichkeiten zu eröffnen (Schwerpunkt Erstaufnahme-Einrichtungen).
- Implementierung der Mindestschutzmaßnahmen durch Sensibilisierung, Schulung und Unterstützung der Leitung und des Personals von ausgewählten Aufnahmeeinrichtungen.
- Kinderfreundliche Räume: Beratung, fachliche und logistische Unterstützung und Schulungen zur Einrichtung von „Child Friendly Spaces“ (kinderfreundliche Räumen, Rückzugsräume) in Erstaufnahme- und weiteren Einrichtungen.
b) Bewältigung traumatischer Erfahrungen
Psychosoziale Unterstützung: Fachliche und logistische Unterstützung beim Aufbau von psycho-sozialen Betreuungsstrukturen für Flüchtlingskinder und ggfls. auch für Flüchtlingsfrauen.
c) Anregung, Förderung und Bildung von Flüchtlingskindern
Spielen und Lernen: Bereitstellung von Materialien (insb. „Early-Development-Kits“) und Schulungen zur Durchführung von Aktivitäten zur Anregung und Förderung des spielerischen Lernens von Flüchtlingskindern in ausgewählten Einrichtungen.
d) Monitoring:
Beratung und logistische Unterstützung beim Aufbau von Monitoring- und Datenerfassungsmechanismen und Entwicklung von Indikatoren zur Situation von Flüchtlingskindern und Flüchtlingsfrauen (geplant in Kooperation mit der Internationalen Organisation für Migration, 10M). Hierdurch soll insbesondere ermöglicht werden, kurzfristig aussagekräftige Daten bereitstellen zu können unabhängig vom Aufenthaltsstatus und so eine Grundlage zu schaffen für die effektive Verbesserung der tatsächlichen Situation von Flüchtlingskindern und Flüchtlingsfrauen.
- Angebote der Traumabewältigung:
- Angebote der Folteropferzentren zur Traumabewältigung von gewaltbetroffenen Frauen: Es wird sichergestellt, dass die Belange von Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, bei den Angeboten der Zentren für Folteropfer besonders berücksichtigt werden, wo es möglich ist, in Kooperation mit spezialisierten Frauenberatungseinrichtungen.
- Abgestufte und praxisorientierte Schulungen von Fachkräften, Ehrenamtlichen und Bundesfreiwilligendienstleistenden in den Einrichtungen durch die Zentren.
- niedrigschwellige Beratung und Unterstützung (in 15 Sprachen) für gewaltbetroffene Frauen durch das Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen - diesbezügliche Informationsmaterialien stehen den Kommunen und Flüchtlingseinrichtungen abrufbar zur Verfügung.
- Hilfetelefon „Schwangere in Not - anonym und sicher“ mit seiner Telefonberatung rund um die Uhr in 15 Sprachen.
- Beratung und Unterstützung für schwangere Flüchtlinge
Grafik: Schutzkonzept für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften