Fachinformationen Asyl / Flüchtlinge

Asyl
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Zahl der registrierten Geflüchteten im Jahr 2015 nach unten korrigiert

Das Bundesinnenministerium hat die bisher veröffentlichte Zahl von 1,1 Millionen registrierten Asylsuchenden im Jahr 2015 auf 890.000 korrigiert. Hiervon seien 820.000 Asylsuchende mittlerweile vollständig im sogenannten Kerndatensystem registriert. Die Differenz resultiere aus Mehrfachmeldungen sowie späteren Weiter- oder Rückreisen von erfassten Asylsuchenden im sogenannten EASY-System. Rund 50.000 Schutzsuchende wurden zunächst registriert, haben in der Folge ihre Asylverfahren jedoch nicht mehr weiterbetrieben und seien weitergereist oder haben die Rückreise in ihr Herkunftsland angetreten. Rund 20.000 unbegleitete Minder-jährige seien nach Deutschland gekommen, die bislang noch keinen Asylantrag gestellt haben. Aus kommunaler Sicht ist es für eine erfolgreiche und zügige Integration der Geflüchteten vor Ort entscheidend, dass die Beschleunigung der Asylverfahren weiterhin mit Hochdruck umgesetzt und verbessert wird.

Das Bundesministerium des Innern hat aktualisierte Zahlen der Asylstatistik bekannt gegeben. Danach sind im Jahr 2015 statt den im Januar 2016 bekanntgegebenen 1,1 Mio. im sogenannten EASY-System registrierten Asylsuchenden tatsächlich 890.000 nach Deutschland eingereist. Die konkrete Differenz ergibt sich insbesondere aus Mehrfachmeldungen, da mit dem EASY-System die Asylsuchenden nur anonymisiert verteilt werden und dort ausschließlich nach den Kriterien „Herkunftsland“ und „Zielort“ erfasst werden. Auch die späteren Weiter- oder Rückreisen blieben in EASY unberücksichtigt. Bereits mit der Bekanntgabe der ersten Zahlen registrierter Geflüchteten im Jahr Januar 2015 hatte Bundesinnenminister de Maizière darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Zugangszahl deutlich darunter liegen dürfte.

Im Vorjahreszeitraum 2015 kamen in einem Monat mehr als 200.000 Asylsuchende nach Deutschland. Ab März 2016 sanken die Zahlen zunehmend. Zur verbesserten Erfassung der Geflüchteten trugen insbesondere das sogenannte integrierte Flüchtlingsmanagement sowie das Datenaustauschverbesserungsgesetz bei. Teil dessen ist ein neues Identitätsmanagementsystem, zu dem die Einführung des Ankunftsnachweises und ein dahinterliegendes IT-System, das sogenannte Kerndatensystem, gehört. In diesem Kerndatensystem wurden die bisher zum Teil getrennten Registrierungen zentral zusammengeführt. Seit Ende Februar 2016 haben rund 160.000 Neuankömmlinge einen Ankunftsnachweis. Mit Stand vom 21.09.2016 sind im laufenden Jahr rund 210.000 Personen als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen und im Kerndatensystem registriert worden. Auch die personelle und organisatorische Stärkung des BAMF sowie die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im letzten September führten zu sinkenden Zahlen.

Bundesinnenminister de Maiziere hob anlässlich der veröffentlichten korrigierten Zahlen hervor, dass die Zahl von 890.000 dennoch sehr hoch sei und nur durch eine enorme, einzigartige Anstrengung der Verantwortlichen in Verwaltung und Politik, vor allem aber auch durch die Unterstützung Tausender Ehrenamtlicher bewältigt werden konnte.

Anmerkung
Aus kommunaler Sicht ist es im Hinblick auf eine erfolgreiche und zügige Integration der Geflüchteten entscheidend, dass die Beschleunigung der Asylverfahren weiterhin mit Hochdruck umgesetzt und verbessert wird. Mit den verschiedenen Gesetzen des Asylpakets I und II sind bereits wichtige Grundlagen dafür geschaffen worden, um die Zuwanderung zu begrenzen, die Verfahren zu ordnen und zu beschleunigen. Noch immer gibt es viele Schutzsuchende, die zwar im EASY-System erfasst wurden, jedoch noch keinen Asylantrag stellen konnten. Dieses „EASY-Gap“ muss dringend aufgearbeitet und die Asyl- und Gerichtsverfahren weiter beschleunigt werden, um Kommunen Planungssicherheit zu geben und minderjährige und erwachsene Geflüchtete schnellstmöglich in die Gesellschaft, Kitas, Schulen integrieren zu können und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, an Sprach- und Integrationskursen teilzunehmen und in die Arbeits- und Ausbildungsvermittlung hineinzukommen. Die Integration der Geflüchteten bedeutet eine gewaltige Aufgabe für Städte und Gemeinden.


(DStGB, 06.10.2016)