Bauleitplanung in Überschwemmungsgebieten und im Gewässerrandstreifen in Hessen
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen sog. Grundsatzvermerk zur Bauleitplanung in Überschwemmungsgebieten und im Gewässerrandstreifen erstellt. In diesem wird die Rechtslage dargestellt und Möglichkeiten und Grenzen der kommunalen Planungen detailliert untersucht.
Den Grundsatzvermerk finden sie in Kürze auf der Homepage des HMWEVW unter:
https://wirtschaft.hessen.de/landesentwicklung/bauen-und-wohnen/baurecht/bauplanungsrecht
sowie auf dem Bauleitplanungsportal unter:
https://bauleitplanung.hessen.de/informationen-0.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 2.2 –Wb/KP/Go