BVerwG: Grundstücksnutzung kann durch Bebauungsplan eingeschränkt werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 13.03.2017 (Az.: 4 BN 25.16) grundsätzliche Feststellungen zur Einschränkung einer Grundstücksnutzung durch einen gemeindlichen Bebauungsplan wie folgt getroffen:
Kostenbeteiligung Privater an der Gewässerunterhaltung
Die Pflicht zur Gewässerunterhaltung obliegt nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) bei natürlich fließenden Gewässern II. und III. Ordnung den Anliegergemeinden oder den von ihnen gebildeten Verbänden.