Immissionsschutzrecht
Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013
1. Lärmbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit kommunalen Einrichtungen, insbesondere Traditionsveranstaltungen
Im Jahr 2011 hat die Geschäftsstelle (erneut) eine Initiative angestoßen, die zum Ziel hatte, im Bereich des Lärms im Zusammenhang mit kommunalen Einrichtungen Erleichterungen für die betroffenen Kommunen zu schaffen. Hierzu hatte die Geschäftsstelle das Hess. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angeschrieben und darum gebeten, auf eine Änderung der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie hinzuwirken und auf Bundesebene im Rahmen des Länderausschusses für Immissionsschutz tätig zu werden. Darüber hinaus hatte die Geschäftsstelle angeregt zu prüfen, ob nicht möglicherweise der Landesgesetzgeber durch Schaffung eines Landesimmissionsschutzgesetzes Rechtsicherheit schaffen könnte. Hierbei wurde stets das Ziel verfolgt die genannten öffentlichen Einrichtungen ausdrücklich von der Anwendung der Imissionsrichtwerte auszunehmen. Zumindest im Hinblick auf die Bürgerhäuser müsste nach Auffassung der Geschäftsstelle geregelt werden, dass im Kalenderjahr 15 Veranstaltungen unter Außerachtlassung der Lärmimmissionswerte durchgeführt werden dürfen. Bei den Bolzplätzen und Skater- bzw. Inlinerbahnen hält es die Geschäftsstelle zumindest für erforderlich, dass geregelt wird, dass die Immissionswerte lediglich an Sonn- und Feiertagen Anwendung finden.
Zu Beginn des Jahres 2012 hat die Geschäftsstelle unter Beteiligung mehrerer Städte und Gemeinden ein Gespräch mit dem Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Umwelt geführt, wie die dargelegte Problematik gelöst werden kann. Das Gespräch verlief in einer positiven Atmosphäre, das Land zeigte sich den kommunalen Belangen gegenüber aufgeschlossen. Bedauerlicherweise sah das Land dennoch keine Veranlassung ein Landesgesetz oder eine Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen. Dem Anliegen der Kommunen wurde jedoch insoweit Rechnung getragen, als in den aktuellen Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen" auch Empfehlungen zum Lärmschutz eingearbeitet wurden.
Weiter hat Hessen aufgrund der Initiative der Geschäftsstelle auf Bund-Länder-Ebene den Beschluss unterstützt, die LAI-Freizeitlärm Richtlinie zu überarbeiten. Es wurde insoweit mitgeteilt, dass die Erarbeitung eines alternativen Beurteilungsmaßstabes für öffentliche Freiluftveranstaltungen beabsichtigt sei, um so eine sachgerechte Lösung gerade für Traditionsveranstaltungen zu ermöglichen.
Parallel zu dem Tätigwerden auf Landesebene hat die Geschäftsstelle auch den Deutschen Städte- und Gemeindebund angeschrieben mit der Bitte, die Initiative zu unterstützen. Vertreter der Geschäftsstelle haben am 26.04.2013 unter Begleitung des DStGB ein Gespräch mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit geführt. Nach der dort geäußerten Rechtsauffassung des Bundesministeriums sind – aufgrund des Föderalismusgedankens – primär die Länder zuständig. Im Rahmen des Gesprächs wurde von den Vertretern der Geschäftsstelle nachdrücklich darauf verwiesen, dass diesseits eine Zuständigkeit des Bundes gesehen wird. So wurde unter anderem im Jahre 2011 die Regelung in § 22 Abs. 1a des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu verhaltensbezogenen Kinderlärm getroffen. Es wurde weiter deutlich gemacht, dass es dringend geboten ist, zwischen „normalem“ Freizeitlärm und Lärm der sozial veranlasst ist – wie einerseits der in § 22 Abs. 1 a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genannte Kinderlärm als auch durch Traditionsfeste und sonstige Festivitäten – zu differenzieren. Von den Vertretern des Bundesministeriums wurde zugestanden, dass eine Zuständigkeit des Bundes gegeben sei. Gleichwohl sieht der Bund primär eine Regelungskompetenz der Länder.
Vor dem Hintergrund der ablehnenden Haltung des Bundes wird sich die Geschäftsstelle in dieser Legislaturperiode – unter Hinweis auf die Haltung des Bundes - nochmals an die Landesregierung wenden, um eine Erleichterung für die Kommunen zu erreichen.
2. Verordnung über den Lärmschutz aus Anlass der Fußball-Europameisterschaft
Wie in den vergangenen Berichtszeiträumen auch, hat die Geschäftsstelle beim Hess. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angeregt eine Verordnung über den Lärmschutz aus Anlass der Fußball-Europameisterschaft 2012 zu erlassen. Diese wurde am 06.06.2012 veröffentlicht. Während der Dauer der Europameisterschaft wurden die für den Tag geltenden Immissionsrichtwerte bis ein Uhr nachts verlängert, so dass bei der Direktübertragung von Spielen, bei sonstigen Veranstaltungen aus Anlass der Europameisterschaft und beim Betrieb von Gaststätten diese Spiel bis zum Ende von den jeweiligen Veranstaltern gezeigt werden konnten.
3. Lärmminderungsplanung an Schienenstrecken
In den Berichtszeitraum fiel die Umsetzung der Lärmminderungsplanung nach den §§ 47 a – f des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Insbesondere Kommunen im Mittelrheintal sind ganz erheblich vom Schienenverkehr betroffen. Die praktische Umsetzung der Lärmminderungsplanung in diesem Bereich ist jedoch – worauf die Geschäftsstelle in ihrer Stellungnahme hierzu deutlich hingewiesen hat – für die lärmbetroffenen Kommunen enttäuschend. Dies ist im Wesentlichen nicht auf Versäumnisse des Landes, sondern auf Unzulänglichkeiten des jeweiligen Fachrechts zurückzuführen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Forderungen des Regionalplans Südhessen 2010, dass es bezogen auf den Ausbau des Schienennetzes, Kapazitäts- und Leistungssteigerungen, insbesondere im Güterverkehr, nicht zu Verschlechterungen der Lebensqualität entlang der Schienenstrecken führen darf (vgl. G 5.1-1), erscheint es der Geschäftsstelle nicht hinnehmbar, dass die Lösung der Lärmproblematik allein den Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung überantwortet wird. Dies scheitert zum einen daran, dass die jeweiligen planenden Kommunen keinerlei Informationen über Verkehrssteigerungen im Schienenverkehr besitzen. Vor allem aber wird es die Verantwortung der DB AG als Verursacher des Lärms auf die davon betroffenen Städte und Gemeinden verlagern. Die Geschäftsstelle hat daher das Land Hessen aufgefordert, auf Bundesebene mit dem Ziel aktiv zu werden, eine Befugnis für das Eisenbahn-Bundesamt zu schaffen, um Anordnungen zum Schutz der Umwelt einschließlich des Schutzes der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen durch Lärm und Erschütterungen zu treffen. Weiter hat die Geschäftsstelle das Land aufgefordert, die finanziellen Mittel für Lärmschutzprogramme und –projekte erheblich aufzustocken.
Das Land Hessen hat gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, Baden Württemberg und Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011 eine Bundesratsinitiative gestartet, um die rechtlichen Voraussetzungen für einen verbesserten Lärmschutz an Schienenstrecken zu schaffen. Zwischenzeitlich wurde der sog. „Schienenbonus“ beim Neubau von Bahnstrecken gestrichen. Eine Anordnungsbefugnis des Eisenbahnbundesamtes konnte bisher noch nicht erreicht werden.