Fachinformationen Energierecht / Umweltrecht

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© Ulrike Pauli / PIXELIO

„Kommunen aktiv für den Klimaschutz“

„Der Kampf gegen den Klimawandel wird vorrangig in unseren Städten und Gemeinden entschieden“, erklärte der 1. Vizepräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, bei der 11. DStGB-Fachkonferenz „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“ vor rund 200 Teilnehmern in Bonn.

Denn die Kommunen sind es, die gemeinsam mit der Bürgerschaft den Ausbau erneuerbarer Energien (Windenergie, Photovoltaik etc.) planen und forcieren. Sie setzen auch zunehmend Energieeinsparmodelle, etwa in Schulen und Kindergärten um. Kommunen orientieren ihre Stadtentwicklung auch immer mehr am Leitbild der „kompakten Stadt“ sowie einer nachhaltigen Mobilität. So bauen sie die Infrastruktur im Radverkehr aus und fördern eine „grüne“ Elektromobilität. Weiter erfolgen öffentliche Beschaffungen von Waren in Kommunen umweltfreundlich. „All dies bedingt, dass das kommunale Engagement im Klimaschutz verstärkt von der EU, aber auch dem Bund und den Ländern auch finanziell unterstützt wird“, erklärte Schäfer. 

Dies gilt erst recht jetzt, weil CDU/CSU und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen vom nationalen Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, Abstand genommen haben. „Wenn die Parteien aktuell „die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaschutzziels 2020 so schnell wie möglich schließen wollen“, geht dies daher nur durch mehr Anstrengungen von uns allen“, so Schäfer. 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht trotz vieler positiver Ansätze weiter große Herausforderungen beim Klimaschutz. Dies macht die aktuelle Diskussion um Luftreinhaltung, Gesundheitsschutz und Fahrverbote deutlich. Der Verkehrssektor hat einen Anteil von ca. 20 Prozent am Treibhausgasausstoß und ist damit der dritt-größte Verursacher von Emissionen. „Wir werden einen dauerhaft nachhaltigen Verkehr und Gesundheitsschutz für die Bürgerinnen und Bürger aber nicht durch Verbote erreichen, die nur an Symptomen kurieren. Vielmehr brauchen wir eine umfassende Mobilitätswende“, so Schäfer. 

Fahrverbote müssen dabei vermieden werden. Sie beinhalten eine einseitige Belastung für Pendler, Handel und Wirtschaft. Lebendige Kommunen sind aber Orte des Handels und der Begegnung und sie müssen es auch bleiben. Auch die „Blaue Plakette“, mit der Dieselfahrzeuge mit einem hohen Stickoxidanteil aus Innenstädten heraus gehalten werden sollen, ist keine Lösung. 

Luftverschmutzungen sind vielmehr an der Quelle zu bekämpfen. Dazu müssen die Fahrzeughersteller als Verursacher ihrer Verantwortung zur Umrüstung endlich schnell und umfassend nachkommen. Weiter sind die Kommunen durch Investitionshilfen bei der Umrüstung ihrer Fahrzeuge zu unterstützen. Das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“, auf das sich Bundesregierung, Länder und Kommunen beim Dieselgipfel geeinigt haben, ist zwar ein erster richtiger Schritt. Den betroffenen Kommunen muss aber jetzt die von der Bundesregierung zugesagte eine Milliarde Euro schnell und unbürokratisch zukommen. 

Denn die Kommunen sind bereit, ihre ÖPNV-Flotten und Dieselfahrzeuge schnell umzurüsten und auf „grüne“ eMobilität zu setzen. Sie sind aber auch offen für andere Technologien, wie dem Wasserstoffantrieb. Die Umrüstung der Fahrzeuge auf saubere Energie kann jedenfalls auch kurzfristig zur Reduzierung der Schadstoffe beitragen. „Sie wäre auch ein wichtiges Signal für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes am 22. Februar zu möglichen Fahrverboten“, erklärte Schäfer.

(DStGB-Pressemitteilung Nr. 08 vom 06.02.2018)