Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen
Aktuell prüft die EU-Kommission auf Grundlage der Europäischen Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH - Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) das Verbot von bestimmten Mikroplastiken, die bewusst in die Umwelt freigesetzt werden. Mit der Prüfung möglicher Verbote hat die EU-Kommission die European Chemical Agency (ECHA) beauftragt, die Ende März 2019 einen Beschränkungsvorschlag veröffentlicht hat, wonach das Inverkehrbringen von „bewusst zugesetztem“ Mikroplastik verboten werden soll. Hierunter fällt auch das als Füllstoff (Infill) verwendete Kunststoffgranulat für Kunstrasensysteme.
Betroffen von einem etwaigen Verbot wären neben den Sportvereinen, auch Städte und Gemeinden als Betreiber von Kunstrasenplätzen. Entsprechende Investitionen wären faktisch entwertet. Andererseits ist zu bedenken, dass der Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt, insbesondere in Gewässer, ein ernsthaftes Problem darstellt, das für die Gemeinden an anderer Stelle – der Abwasserreinigung und der Trinkwasserförderung – u.E. zu erheblichen Folgekosten führen kann.
Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der für die Vertretung der kommunalen Interessen auf europäischer Ebene zuständig ist, in einem gemeinsamen Schreiben mit dem Deutschen Landkreistag im Rahmen des Konsultationsverfahrens gegenüber der ECHA deutlich gemacht, dass in jedem Fall eine Übergangsfrist von mindestens sechs Jahren erforderlich ist.
Festzuhalten ist, dass momentan noch nicht feststeht, ob die EU-Kommission ein Verbot von Plastik-Einstreumaterial tatsächlich vorschlagen wird. Aktuell befindet sich die ECHA in der Phase der Meinungsbildung und sammelt Informationen.
Neben der Regelung von Übergangsfristen wird auch die Frage nach alternativen Füllstoffen maßgeblich sein. Zudem ist noch zu untersuchen, welche Mengen an Mikroplastik aus Kunststoffgranulaten tatsächlich in die Umwelt freigesetzt werden. Die dem diskutierten Verbot zu Grunde liegende Studie des Fraunhofer Instituts war zuletzt in die Kritik geraten, weil man hier von einem Worst-Case-Szenario ausgegangen war.
Weitere Informationen zum aktuellen Sachstand entnehmen Sie den Anlagen.
Schreiben des Deutschen Landkreistages und des DStGB an die European Chemicals Agency
Rundschreiben des DStGB vom 25.07.2019
Schreiben der ECHA vom 25.07.2019