Wir weisen auf den Inhalt des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 15.12.2015 hin. Insbesondere verweisen wir hierbei auf Ziff. 3.4 sowie auf die Anlage 1 und Anlage 2. Hierbei wird im Rahmen einer schematischen Darstellung erläutert, wie bei der Zulassung mit fehlenden oder falsch kuvertierten Unterlagen in Wahlbriefen umzugehen ist bzw. wie fehlerhaft kuvertierte oder gänzlich fehlende Stimmzettel im Rahmen der Ergebnisermittlung zu behandeln ...