Bund startet Soforthilfeprogramm für Bibliotheken in ländlichen Räumen
Mit 1,5 Millionen Euro unterstützt der Bund ab sofort ein Soforthilfeprogramm für Bibliotheken in ländlichen Räumen. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Ausstattung und zur Umsetzung zeitgemäßer Bibliothekskonzepte. Für eine Maßnahme können bis zu 25.000 Euro beantragt werden. Mit dem Soforthilfeprogramm soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Bibliotheken ein existentiell wichtiger Teil der kulturellen Infrastruktur sind. Bibliotheken sollen so zukunftsfähig gemacht werden: als Orte der Kultur, des Wissens und der Begegnung.
Das Soforthilfeprogramm ist Teil des Programms „Kultur in ländlichen Räumen“, das sich an Bibliotheken in Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern richtet. Ziel ist es, Bibliotheken als „Dritte Orte“ auch in ländlichen Regionen zu stärken und so einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen zu leisten. Die Mittel stammen aus dem „Bundesprogramm Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Umgesetzt wird das Projekt „Vor Ort für Alle. Soforthilfeprogramm für zeitgemäße Bibliotheken in ländlichen Räumen“ vom Deutschen Bibliotheksverband e.V. Weitere Informationen sind unter www.bibliotheksverband.de abrufbar.
Bewerben können sich hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche Bibliotheken mit einer wöchentlichen Mindestöffnungszeit von 6 Stunden in Kommunen bis 20.000 Einwohnern sowie Fahrbibliotheken mit ländlich geprägten Einzugsgebieten. In Ausnahmefällen sind auch Einrichtungen in Kommunen mit einer höheren Einwohnerzahl förderfähig, wenn sie den ländlichen Charakter ihres Einzugsgebiets nachweisen können. Eine Mitgliedschaft im Deutschen Bibliotheksverband ist nicht erforderlich.
Gefördert werden Maßnahmen, die die Infrastruktur und Ausstattung von Bibliotheken für zeitgemäße Angebote und multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten verbessern. Darunter fallen etwa die Bereitstellung von Technik und digitalen Angeboten, die Schaffung von Barrierefreiheit oder die Erweiterung der Nutzflächen. Der Deutsche Bibliotheksverband berät, unterstützt und begleitet die Antragsteller bei den geplanten Maßnahmen.
Es können einmalig bis zu 25.000 Euro beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist eine finanzielle Eigenbeteiligung der Bibliothek durch Eigen- oder Drittmittel von mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten der förderfähigen Maßnahme. Eine Vollfinanzierung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Es gibt keine Antragsfristen. Anträge werden ab dem 15. Mai 2020 laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch zum 15. November 2020. Der Durchführungszeitraum der Maßnahmen endet am 31. Dezember 2020.
(DStGB, 20.04.2020)