Fördermaßnahme „LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen“
Durch die Maßnahme LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen soll die durch Mobilität unterstützte Teilhabe von Menschen in ländlichen Räumen gefördert werden. Gesucht werden Vorhaben aus dem Bereich Mobilität, die beispielhaften Charakter haben, neue Themen oder Ideen aufgreifen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige zu erreichen. Städte, Gemeinden und Landkreise sind antragsberechtigt.
Mobilitätsangebote sind ein ganz wesentlicher Baustein, damit die ländlichen Räume und ihre Gemeinden für Menschen und Unternehmen attraktiv bleiben. Sie stellen die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes sowie von Nahversorgungsmöglichkeiten, ärztlicher Versorgung, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten sicher. Vor diesem Hintergrund sucht das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Interessenten für die Durchführung von innovativen Projekten auf regionaler oder lokaler Ebene, die geeignet sind, die Mobilität der Menschen in den ländlichen Räumen zu verbessern und damit einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge zu leisten. Mit den gesuchten Modell- und Demonstrationsvorhaben sollen möglichst vernetzte und übertragbare Lösungen entwickelt werden, die auch für andere ländliche Regionen als Vorbild dienen können. Deshalb hat das BMEL mit Beginn des neuen Jahres die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD-Vorhaben) „LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen“ bekanntgegeben.
Mit dieser Maßnahme soll die durch Mobilität unterstützte Teilhabe von Menschen in ländlichen Räumen gefördert werden. Gesucht werden Vorhaben, die beispielhaften Charakter (Modellcharakter) haben, neue Themen oder Ideen aufgreifen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen. Das heißt, dass diese ein festgelegtes Ziel zur Verbesserung oder Sicherung der Mobilität in ländlichen Räumen mit einer neuartigen Idee verwirklichen, neue Akteure der ländlichen Entwicklung einbeziehen oder eine bestehende Idee mit innovativen Mitteln umsetzen möchten und damit für andere ein wegweisendes Beispiel sein können.
Anträge können ab sofort und bis zum 01.04.2019 an die Bonner Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 325 - Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung eingereicht werden. Die genauen Modalitäten und sämtliche relevanten Information bzgl. Gegenstand der Förderung, Art und Umfang der Förderung sowie zum Antragsverfahren selbst sind einsehbar unter www.ble.de.