Fachinformation Onlinezugangsgesetz - OZG

FAQ zur Förderung „OZG-Modellkommune“

FAQ OZG-Modellkommune

Bereich Onlinezugangsgesetz (OZG) 

  1. Was ist das Onlinezugangsgesetz (OZG)? 

Durch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs von Verwaltungsleistungen – Onlinezugangsgesetz (OZG) – sind Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über Verwaltungsportale unter möglicher Nutzung eines Nutzer- bzw. Unternehmenskontos in digitaler Form anzubieten.

 

  1. Welche Auswirkungen hat das OZG für Kommunen? 

Aufgrund des OZG sind alle Kommunen deutschlandweit verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen digital über ihre eigenen Verwaltungsportale anzubieten. Dies betrifft knapp 600 Verwaltungsleistungen (OZG-Leistungen) für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog des Bundes aufgeführt sind.

 

 

  1. Welche Verwaltungsleistungen sind durch das OZG betroffen? 

Alle vom OZG betroffenen Verwaltungsleistungen, ob nun auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, sind im OZG-Umsetzungskatalog des Bundes aufgeführt. Dieser Katalog kann auf der OZG-Informationsplattform des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat nach Registrierung abgerufen werden:

https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/intro

 

 

  1. Wie erfolgt die Bearbeitung der OZG-Leistungen in Hessen? 

Das Land Hessen hat mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Umsetzungsvereinbarung getroffen, nach der eine Koordinierungsstelle eingerichtet wird, in deren Verantwortung die Digitalisierung der OZG-Leistungen für Kommunen liegt. In Zusammenarbeit mit den hessischen Kommunen werden alle OZG-Leistungen in standardisierter Form bearbeitet und anschließend allen hessischen Kommunen kostenlos zur Erfüllung der Pflichten des OZG zur Verfügung gestellt. Basis stellt dabei der Hessische OZG-Umsetzungskatalog dar, der aufbauend auf dem OZG-Umsetzungskatalog des Bundes Hessen-Spezifika enthält.

 

 

  1. Was ist die Koordinierungsstelle OZG Kommunal? 

Die Koordinierungsstelle OZG Kommunal besteht aus sechs Personen aus unterschiedlichen Institutionen, die gemeinsam Kommunen bei allen Fragestellungen rund um die Umsetzung des OZG zur Seite stehen. Vertreten sind dabei jeweils eine Vertretung des Hessischen Städtetags, des Hessischen Landkreistag, des Hessischen Städte- und Gemeindebunds, dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport sowie der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.

 

 

  1. Welche Arbeitsschwerpunkte verfolgt die Koordinierungsstelle OZG Kommunal? 

Primäres Ziel der Koordinierungsstelle OZG Kommunal ist die Begleitung der Erarbeitung und kostenlose Bereitstellung von digitalisierten OZG-Leistungen für alle hessischen Kommunen. Um diese Leistungen entsprechend der Bedürfnisse der Kommunen zu gestalten, ist die Koordinierungsstelle OZG Kommunal auf die Mitarbeit der Kommunen innerhalb sogenannter Digitalisierungsfabriken angewiesen. Daneben unterstützt die Koordinierungsstelle OZG Kommunal Kommunen bei Fördermöglichkeiten, wie im Rahmen von OZG-Modellkommunen oder beim Aufbau von Digitalisierungskompetenzen durch eine Digitalisierungsberatung durch die ekom21.

 

 

  1. Was bedeutet „OZG plus“? 

Das OZG zielt darauf ab, die Bürgerinnen und Bürger als Nutzer der digitalisierten OZG-Leistung und deren elektronische Abwicklung über Verwaltungsportale mit der Verwaltung in den Vordergrund zu stellen. Damit endet die Umsetzung des OZG am sogenannten „elektronischen Briefkasten“ der jeweiligen Verwaltung der Kommunen. Die internen Abläufe und eine mögliche Volldigitalisierung, also das „OZG plus“, von Verwaltungsleistungen und -vorgängen ist demnach nicht Teil bzw. Pflicht der OZG-Umsetzung. Im Rahmen der Förderung von OZG-Modellkommunen ist dies jedoch gewünscht.

 

 

  1. Was ist civento? 

Mithilfe der Digitalisierungsplattform civento der ekom21 werden Verwaltungsprozesse und damit verbundene Verwaltungsleistungen digitalisiert und Bürgerinnen und Bürgern online zur Verfügung gestellt.

 

 

__________________________________________________________________________

 

 

Bereich Förderhintergrund OZG-Modellkommune

 

  1. Wer kann eine Förderung als OZG-Modellkommune erhalten? 

Die OZG-Modellkommunen sollen die Vielfalt der Gemeinden und Regionen in Hessen abbilden. Zielgruppen für eine Förderung als OZG-Modellkommunen sind daher alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise in Hessen, die allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften einen Antrag stellen.

 

 

  1. Kann auch eine Förderung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit erfolgen? 

Ja, neben einzelnen Gebietskörperschaften werden auch andere Formen der interkommunalen Gemeinschaftsarbeit bei der Entwicklung neuer Lösungen oder als Pilotkommunen bei der Digitalisierung von Prozessen auch über das reine Antragsverfahren hinaus („OZG plus“) finanziell unterstützt.

 

 

  1. Was ist ein „Letter of Intent“? 

Ein „Letter of Intent“ stellt eine Absichtserklärung dar. Bei Förderung eines Gemeinschaftsvorhabens im Rahmen der OZG-Modellkommunen wird dadurch die geplante Zusammenarbeit und deren Ausgestaltung bestätigt.

 

 

  1. Auf welcher Grundlage erfolgt die Förderung? 

In der Umsetzungsvereinbarung „OZG Hessen Kommunal“ haben das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung und den Hessischen Minister des Innern und für Sport, und die drei Kommunalen Spitzenverbände (KSpV) Hessischer Landkreistag, Hessischer Städtetag und Hessischer Städte- und Gemeindebund die Unterstützung der hessischen Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der Digitalisierung ihrer Behörden durch das Land Hessen vereinbart.

 

 

  1. Wie viele Kommunen werden mit welchem Volumen gefördert? 

Insgesamt werden ca. zehn bis 15 hessische kommunale Gebietskörperschaften und andere Formen der interkommunalen Gemeinschaftsarbeit nach § 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 16. Dezember 1969 (KGG, GVBl. I S. 307), geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBl. S. 416) als „OZG-Modellkommunen“ ausgewählt und gefördert.

 

 

  1. Wie erfolgt die Auswahl als OZG-Modellkommune? 

Die Auswahl erfolgt nach Abschluss der Antragsfrist durch die Kommunalen Spitzenverbände nach den Kriterien Regionalität, Nutzerfreundlichkeit, Ansatz zur Volldigitalisierung, Nachnutzbarkeit und Multiplikationsfähigkeit, Schnelligkeit der Umsetzung, Außenwirkung und strategische Bedeutung.

 

 

  1. Wie lange ist die Förderdauer? 

Die Förderung als OZG-Modellkommune läuft bis zum 31. Juli 2023.

 

 

  1. Wann beginnt die Förderung? 

Die Förderung beginnt mit der Vorlage des Bewilligungsbescheids.

 

 

  1. Welche Maßnahmen und damit verbundene Aufwendungen werden gefördert? 

Nachfolgende Aufwendungen sind zuwendungsfähig:

 

  • Aufwendungen bei der Unterstützung von kreisangehörigen Kommunen bei allen Belangen der Digitalisierung

Die Digitalisierung der Verwaltungen ist eine Gemeinschaftsaufgabe im Sinne des § 2 der Hessischen Landkreisordnung. Landkreise als OZG-Modellkommunen haben sich dieser Aufgabe im Hinblick auf die Digitalisierung der kreisangehörigen Gemeinden besonders anzunehmen und informieren regelmäßig ihre kreisangehörigen Städte und Gemeinden und sorgen dafür, dass erarbeitete Lösungen mindestens kreisweit zum Einsatz kommen. Dies betrifft auch eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und die Vertretung in überregionalen Gremien.

  • Aufwendungen bei Erstellung wiederverwendbarer Konzepte

Die Arbeitsergebnisse sollen auf möglichst viele gleichartige Sachverhalte sowohl innerhalb der eigenen als auch anderer Kommunalverwaltungen übertragbar sein. Die OZG-Modellkommune erstellt die hierfür notwendigen Blaupausen; die Koordinierungsstelle unterstützt diese bei der Verteilung.

  • Aufwendungen bei Beteiligung an den OZG Fabriken (falls im Rahmen des ausgewählten Modellvorhabens „OZG plus“ erforderlich)

Die OZG-Modellkommunen beteiligen sich je nach Vorhaben im Rahmen von OZG plus auch aktiv an der Umsetzung der Anforderungen des OZG durch die Entsendung bzw. Bereitstellung von Fachpersonal in den Digitalisierungsfabriken. Hier arbeiten sie mit an der Erstellung der fachlichen Anforderungen, der fachlichen Qualitätssicherung oder Bewertung z.B. von Labor- oder FIM-Ergebnissen bzw. der Antragsassistenten.

  • Aufwendungen bei Erarbeitung von standardisierten Schnittstellen zu dezidierten Fachverfahren im Kontext des OZG

Die im digitalen Antragsprozess vorliegenden elektronischen Daten sollen nicht auf konventionellem (Papier-)Weg weiterverarbeitet werden. OZG-Modellkommunen entwickeln daher die notwendigen Schnittstellen zu vorhandenen Fachverfahren verschiedener Hersteller und nehmen diese in Betrieb. Strukturell geht es dabei um folgende Schnittstellentypen:

  • Anbindung von civento an gängige DMS-Software über CMIS bzw. XDOMEA

OZG-Modellkommunen wirken bei der Qualitätssicherung und Pilotierung mit.

  • Anbindung an Fachverfahren im Rechenzentrum-Betrieb der ekom21

OZG-Modellkommunen wirken bei der Formulierung der fachlichen Anforderungen, der Qualitätssicherung und Pilotierung mit.

  • Anbindung an Fachverfahren im autonomen Betrieb (auch betreffend die Schnittstelle zwischen dem standardisierten ePayment-Service der ekom21 (ePay21) und den jeweiligen autonomen Finanzsystemen der Kommunen)

OZG-Modellkommunen wirken bei der Formulierung der fachlichen Anforderungen, der Qualitätssicherung und Pilotierung mit.

  • Aufwendungen bei Unterstützung oder Herstellung von civento-Prozessen über die OZG-Komponente hinaus

In einer Reihe von Einsatzszenarien sind bei den Kommunen keine Fachverfahren mit entsprechenden Work-Flows vorhanden. Um auch diese Verwaltungsvor-gänge medienbruchfrei digital abwickeln zu können, werden die Prozesse auf der standardisierten Plattform für die automatisierte Vorgangsbearbeitung (civento) erstellt. Die dabei entstehenden Lösungsbausteine werden im Rahmen der bereits vorhandenen Prozessbibliothek allen Kommunen unentgeltlich zur Nachnutzung bereitgestellt.

Öffentlichkeitsarbeit und Marketingmaßnahmen (z.B. Messen, Infoveranstaltungen)

Die Arbeitsergebnisse der OZG-Modellkommunen können in regelmäßig stattfindenden Foren den anderen Kommunen und der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Die Foren werden vom Projektmanagement organisiert. Im Rahmen der expo21 der ekom21 können entsprechende Forumsblöcke durch die OZG-Modellkommunen besetzt werden.

  • Aufwendungen bei Erarbeitung von Konzepten oder Aktionen für die Nutzerzentrierung

Bei der Umsetzung des OZG hat die Nutzerfreundlichkeit oberste Priorität. Die Umsetzung des OZG ist dann erfolgreich, wenn die Onlinedienstleistungen von allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen akzeptiert und tatsächlich genutzt werden. Es ist daher erforderlich, über die (fabrikmäßige) Schaffung von Onlineanträgen hinaus besonders attraktive, einfache und leicht verständliche digitale Zugänge anzubieten und diese an besondere Bedarfe des Nutzerkreises anzupassen.

  • Aufwendungen für Wissenstransfer und -übermittlung der Ergebnisse (z.B. in Workshops)

Neben den Foren für die anderen Kommunen und die Öffentlichkeit sollen regelmäßig Workshops für die OZG-Modellkommunen untereinander stattfinden. In diesen Workshops sollen sowohl bereits vorhandene (Zwischen)ergebnisse ausgetauscht als auch die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.

  • Personalkosten

Die hier aufgeführten zuwendungsfähigen Aufwendungen umfassen auch die Personalkosten für den Einsatz des eigenen Personals. Sie sind höchstens bis zu den nach den jeweils gültigen Personalkostentabellen für die Kostenberechnungen in der Verwaltung ermittelten Durchschnittssätzen mit Arbeitsplatzkosten zu-wendungsfähig. Höhere Entgelte als nach dem TVÖD bzw. dem Hessischen Besoldungsgesetz dürfen nicht gewährt werden.

 

 

  1. Welche Maßnahmen und damit verbundene Aufwendungen werden nicht gefördert? 

Nachfolgende Aufwendungen sind nicht zuwendungsfähig:

 

  • Qualifizierungsmaßnahmen zu civento-Prozessdesignerinnen- und designern/civento-Prozessmanagerinnen und –managern
  • Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
  • Entwicklung und/oder Erwerb von Fachverfahren
  • Anpassungs-, Wartungs- und Pflegekosten für die für den Betrieb des Systems notwendige Hardware und/oder des Betriebssystems
  • Maßnahmen, die bereits im Rahmen der IKZ gefördert werden
  • Leistungen im Rahmen bestehender anderer Förderprogramme im Sinne von Infrastrukturvorhaben zur Digitalisierung

 

 

  1. In welcher Höhe werden Maßnahmen gefördert? 

Die maximale Fördersumme beträgt 150.000 Euro für Kommunen im Rahmen einer IKZ. Vorhaben einzelner Kommunen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen können mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Eine Fördersumme wird von den Kommunen auf Basis von Kalkulationen beantragt; die tatsächliche Fördersumme wird im Rahmen des Auswahlverfahrens festgelegt.

 

 

__________________________________________________________________________

 

Bereich Förderantragsverfahren OZG-Modellkommune

 

  1. Wie verläuft der Antragsprozess zur Förderung als OZG-Modellkommune? 

Kommunen, die Interesse daran haben, OZG-Modellkommune zu werden, reichen elektronisch oder postalisch bis zum 30. September 2020 einen Antrag mit einem Konzept bei der Koordinierungsstelle OZG Kommunal ein. Anschließend erfolgt eine Auswahl von 10 bis 15 Kommunen durch die Kommunalen Spitzenverbände. Alle teilnehmenden Kommunen erhalten sowohl eine Eingangsbestätigung des Antrags als auch dann eine Information zum Ergebnis des Auswahlprozesses.

 

 

  1. Wen kann ich zu Fragen rund um den Antragsprozess kontaktieren? 

Die Vertretung Ihres Kommunalen Spitzenverbandes in der Koordinierungsstelle OZG Kommunal steht Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung.

 

 

  1. Welche Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein? 

Die Signifikanz der Konzept- und Lösungsbausteine

Die Konzepte und Lösungsbausteine müssen eine inhaltliche Substanz aufweisen und über einen gewissen Komplexitätsgrad verfügen, der über das Maß von Antragsassistenten und einfachen Verwaltungshandlungen hinausgeht und darüber hinaus Innovationscharakter besitzt. Es darf sich nicht um eine Neuauflage von existierenden Lösungen handeln. Die Lösungsbausteine können sowohl verwaltungs- und fachamtsübergreifend entwickelt werden als auch Speziallösungen für singuläre Einsatzgebiete in den verschiedenen Fachämtern abbilden.

 

Wiederverwendbarkeit der Konzepte und Lösungsbausteine (fachlich, inhaltlich, organisatorisch)

Es muss erkennbar und nachvollziehbar sein, auf welche Weise die Konzepte und Lösungsbausteine konzipiert und umgesetzt werden sollen.

Das Konzept muss Auskunft darüber geben, auf welche Weise die Wiederverwendbarkeit der erarbeiteten Lösung sichergestellt und von der Modellkommune aktiv betrieben und unterstützt wird.

 

Standardisierung der Lösungsbausteine

Um die technische Wiederverwendbarkeit sicherzustellen, muss erkennbar sein, dass die zu erarbeitenden Lösungsbausteine zu den vom Land und den Kommunen festgelegten Lösungsarchitekturen und Plattformen kompatibel sind und betrieben werden können.

 

Aufbau eigener Digitalisierungskompetenzen

Um die Konzepte und Lösungsbausteine inhaltlich und technisch mit dem entsprechenden Niveau und den notwendigen Qualitätsmerkmalen erarbeiten zu können, ist es erforderlich, dass die hierfür benötigten personellen Ressourcen mit den entsprechenden Kompetenzen eingesetzt werden. Um die Nachhaltigkeit der Arbeitsergebnisse sicherzustellen ist es erforderlich, diese Tätigkeiten mit eigenen Ressourcen durchzuführen. Es muss erkennbar sein, über welche Kompetenzen und Ressourcen die OZG-Modellkommune bereits verfügt bzw. welche Pläne vorhanden sind, die notwendigen Kompetenzen zu aufzubauen und zu entwickeln.

 

Bürgerfreundliche digitale Service-Strategie

Bei der Umsetzung des OZG hat die Nutzerfreundlichkeit oberste Priorität. Bürgerinnen und Bürger erhalten durch das OZG einen besseren Zugang zur Verwaltung: Mit nutzerfreundlichen Formularen und digitalen Nachweisen können sie Leistungen einfacher finden und beantragen. Bei digital angebotenen Verwaltungsleistungen steht damit die Sicht der Nutzerinnen und Nutzer im Mittelpunkt – und nicht die der jeweiligen Verwaltung.

Nutzer sind diejenigen, die Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Nutzerzentrierung bedeutet zudem, dass die Anträge und Formulare für digitale Verwaltungsleistungen so nutzerfreundlich wie möglich gestaltet sind: Einfach, klar und verständlich.

OZG-Modellkommune kann deshalb auch eine Kommune werden, die bei der Entwicklung moderner Formulare und Formate den Gedanken der Nutzerfreundlichkeit in in besonderem Maße umsetzt, weiterentwickelt und festigt, z.B. mit Konzepten für Menschen mit Beeinträchtigungen, mit öffentlichkeitswirksamen Akzeptanzmaßnahmen und Veranstaltungen.

 

  1. Wie und wann erfolgt die Information über eine Bewilligung oder Nicht-Bewilligung des Antrags? 

Nach Ende der Antragsfrist am 30. September 2020 soll innerhalb eines Monats die Auswahl der OZG-Modellkommunen erfolgen. Daran schließt eine entsprechende Information an.

 

__________________________________________________________________________

 

Bereich Aufgaben einer OZG-Modellkommune

 

  1. Was zeichnet eine OZG-Modellkommune aus? 

Ausgewählte Kommunen sollen nach dem Prinzip „einer für alle“ Konzeptionen, Online-Assistenten, Schnittstellen oder digitale Prozesse für die OZG-relevanten Leistungen entwickeln und erproben. Die Lösungen oder Konzeptionen müssen sich zur einfachen Nachnutzung durch anderen Kommunen eignen, um so die schnelle und bürgerfreundliche Umsetzung des OZG in den Kommunen voranzutreiben.

 

 

  1. Welche Voraussetzungen müssen entwickelte Lösungen von OZG-Modellkommunen erfüllen? 

Die Signifikanz der Konzept- und Lösungsbausteine

Die Konzepte und Lösungsbausteine müssen eine inhaltliche Substanz aufweisen und über einen gewissen Komplexitätsgrad verfügen, der über das Maß von Antragsassistenten und einfachen Verwaltungshandlungen hinausgeht und darüber hinaus Innovationscharakter besitzt. Es darf sich nicht um eine Neuauflage von existierenden Lösungen handeln. Die Lösungsbausteine können sowohl verwaltungs- und fachamtsübergreifend entwickelt werden als auch Speziallösungen für singuläre Einsatzgebiete in den verschiedenen Fachämtern abbilden.

 

Wiederverwendbarkeit der Konzepte und Lösungsbausteine (fachlich, inhaltlich, organisatorisch)

Es muss erkennbar und nachvollziehbar sein, auf welche Weise die Konzepte und Lösungsbausteine konzipiert und umgesetzt werden sollen.

Das Konzept muss Auskunft darüber geben, auf welche Weise die Wiederverwendbarkeit der erarbeiteten Lösung sichergestellt und von der Modellkommune aktiv betrieben und unterstützt wird.

 

Standardisierung der Lösungsbausteine

Um die technische Wiederverwendbarkeit sicherzustellen, muss erkennbar sein, dass die zu erarbeitenden Lösungsbausteine zu den vom Land und den Kommunen festgelegten Lösungsarchitekturen und Plattformen kompatibel sind und betrieben werden können.

 

Aufbau eigener Digitalisierungskompetenzen

Um die Konzepte und Lösungsbausteine inhaltlich und technisch mit dem entsprechenden Niveau und den notwendigen Qualitätsmerkmalen erarbeiten zu können, ist es erforderlich, dass die hierfür benötigten personellen Ressourcen mit den entsprechenden Kompetenzen eingesetzt werden. Um die Nachhaltigkeit der Arbeitsergebnisse sicherzustellen ist es erforderlich, diese Tätigkeiten mit eigenen Ressourcen durchzuführen. Es muss erkennbar sein, über welche Kompetenzen und Ressourcen die OZG-Modellkommune bereits verfügt bzw. welche Pläne vorhanden sind, die notwendigen Kompetenzen zu aufzubauen und zu entwickeln.

 

Bürgerfreundliche digitale Service-Strategie

Bei der Umsetzung des OZG hat die Nutzerfreundlichkeit oberste Priorität. Bürgerinnen und Bürger erhalten durch das OZG einen besseren Zugang zur Verwaltung: Mit nutzerfreundlichen Formularen und digitalen Nachweisen können sie Leistungen einfacher finden und beantragen. Bei digital angebotenen Verwaltungsleistungen steht damit die Sicht der Nutzerinnen und Nutzer im Mittelpunkt – und nicht die der jeweiligen Verwaltung.

Nutzer sind diejenigen, die Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Nutzerzentrierung bedeutet zudem, dass die Anträge und Formulare für digitale Verwaltungsleistungen so nutzerfreundlich wie möglich gestaltet sind: Einfach, klar und verständlich.

OZG-Modellkommune kann deshalb auch eine Kommune werden, die bei der Entwicklung moderner Formulare und Formate den Gedanken der Nutzerfreundlichkeit in in besonderem Maße umsetzt, weiterentwickelt und festigt, z.B. mit Konzepten für Menschen mit Beeinträchtigungen, mit öffentlichkeitswirksamen Akzeptanzmaßnahmen und Veranstaltungen.

 

 

  1. Gibt es Besonderheiten für Landkreise als OZG-Modellkommune? 

Die Digitalisierung der Verwaltungen ist eine Gemeinschaftsaufgabe im Sinne des § 2 der Hessischen Landkreisordnung. Landkreise als OZG-Modellkommunen haben sich dieser Aufgabe im Hinblick auf die Digitalisierung der kreisangehörigen Gemeinden besonders anzunehmen und informieren regelmäßig ihre kreisangehörigen Städte und Gemeinden und sorgen dafür, dass erarbeitete Lösungen mindestens kreisweit zum Einsatz kommen. Dies betrifft auch eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und die Vertretung in überregionalen Gremien.

 

 

  1. Was bedeutet das Prinzip „einer für alle“? 

Die Arbeitsergebnisse sollen auf möglichst viele gleichartige Sachverhalte sowohl innerhalb der eigenen als auch anderer Kommunalverwaltungen übertragbar sein. Die OZG-Modellkommune erstellt die hierfür notwendigen Blaupausen.

 

 

  1. Was sind Digitalisierungsfabriken? 

Innerhalb einer Digitalisierungsfabrik findet ein Austausch im Rahmen von Workshops mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus verschiedenen hessischen Kommunen zu konkreten zu digitalisierenden OZG-Leistungen einer bestimmten Thematik statt. Durch den Einbezug der kommunalen Expertise aus verschiedenen hessischen Kommunen wird sichergestellt, dass die fertige Lösung den Bedürfnissen der Kommunen für ihre tägliche Arbeit entspricht und durch eine standardisierte Form grundsätzlich durch alle Kommunen einsetz- und nutzbar ist.

 

 

  1. Welche technischen Entwicklungen zeichnen eine OZG-Modellkommune aus? 

Die im digitalen Antragsprozess vorliegenden elektronischen Daten sollen nicht auf konventionellem (Papier-)Weg weiterverarbeitet werden. OZG-Modellkommunen entwickeln daher die notwendigen Schnittstellen zu vorhandenen Fachverfahren verschiedener Hersteller und nehmen diese in Betrieb. Strukturell geht es dabei um folgende Schnittstellentypen: 

  • Anbindung von civento an gängige DMS-Software über CMIS bzw. XDOMEA
    OZG-Modellkommunen wirken bei der Qualitätssicherung und Pilotierung mit.
  • Anbindung an Fachverfahren im Rechenzentrum-Betrieb der ekom21
    OZG-Modellkommunen wirken bei der Formulierung der fachlichen Anforderungen, der Qualitätssicherung und Pilotierung mit.
  • Anbindung an Fachverfahren im autonomen Betrieb (auch betreffend die Schnittstelle zwischen dem standardisierten ePayment-Service der ekom21 (ePay21) und den jeweiligen autonomen Finanzsystemen der Kommunen)

OZG-Modellkommunen wirken bei der Formulierung der fachlichen Anforderungen, der Qualitätssicherung und Pilotierung mit.

 

 

__________________________________________________________________________

 

Bereich Förderphase bzw. Umsetzungsphase OZG-Modellkommune

 

  1. Welche Unterstützung oder Beratung erhält eine OZG-Modellkommune während der Förderphase? 

Jede ausgewählte OZG-Modellkommune erhält eine explizite Ansprechperson, an die alle Anliegen herangetragen werden können.

 

 

  1. Wie und wann fließen die finanziellen Zuwendungen an die OZG-Modellkommunen? 

Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Fehlbedarffinanzierung. Die Förderung wird abhängig vom Vorhaben in einer Summe oder in Teilbeträgen auf Basis von Mittelabrufen von mindestens 25.000 Euro an die jeweilige förderberechtigte Modellkommune ausgezahlt. Ein Anspruch auf Verzinsung besteht nicht.

 

 

  1. Welche Verwendungsnachweise sind wann und in welcher Form vorzulegen? 

Nach Abschluss des Projekts hat die Modellkommune einen Verwendungsnachweis gemäß LHO zu erstellen. Dieser umfasst einen Sachbericht, einen zahlenmäßigen Nachweis über die Ausgaben und eine Ordnungsmäßigkeitsbestätigung. Im Sachbericht ist die Verwendung der Zuwendung zu beschreiben, die erreichten Ziele sind darzulegen sowie die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit. Als Anlagen sind entsprechende Dokumente einzureichen, wie z.B.

  • Rechnungen der beauftragten Dienstleister, Lieferanten etc.
  • Sonstige geeignete Nachweise

Erstattungsfähig sind nur bewilligte Aufwendungen, die zum Zweck der Realisierung des Vorhabens im Bewilligungszeitraum angefallen sind.

 

 

  1. Welche Rolle spielt die Nutzerfreundlichkeit der entwickelten Lösungen? 

Bei der Umsetzung des OZG hat die Nutzerfreundlichkeit oberste Priorität. Die Umsetzung des OZG ist dann erfolgreich, wenn die Onlinedienstleistungen von allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen akzeptiert und tatsächlich genutzt werden. Es ist daher erforderlich, über die (fabrikmäßige) Schaffung von Onlineanträgen hinaus besonders attraktive, einfache und leicht verständliche digitale Zugänge anzubieten und diese an besondere Bedarfe des Nutzerkreises anzupassen.

 

 

  1. Können Bürgerinnen und Bürger in die Maßnahmen der OZG-Modellkommune einbezogen werden? 

Die Nutzerzentrierung und die damit einhergehende Bürgerfreundlichkeit sind wesentliche Bestandteile im Rahmen der OZG-Umsetzung. Daher wird der Einbezug von Bürgerinnen und Bürgern, bspw. als Testpersonen der entwickelten Lösungen, begrüßt.

 

 

  1. Findet ein regelmäßiger Austausch aller geförderten OZG-Modellkommunen statt? 

Neben den Foren für die anderen Kommunen und die Öffentlichkeit sollen regelmäßig Workshops für die OZG-Modellkommunen untereinander stattfinden. In diesen Workshops sollen sowohl bereits vorhandene (Zwischen)ergebnisse ausgetauscht als auch die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.

 

 

  1. Werden Ergebnisse und Entwicklungen der OZG-Modellkommunen in die Öffentlichkeit getragen? 

Die Koordinierungsstelle OZG Kommunal wird regelmäßig über die Aktivitäten und Ergebnisse der OZG-Modellkommunen berichten, deren Austausch unterstützen und, gemeinsam mit der ekom21, die Öffentlichkeitsarbeit fördern.