4 .Infobrief
Der Vertreter des Hessischen Städte- und Gemeindebundes in der Koordinierungsstelle OZG Kommunal hat den 4. Infobrief herausgegeben.
Der Vertreter des Hessischen Städte- und Gemeindebundes in der Koordinierungsstelle OZG Kommunal hat den 4. Infobrief herausgegeben.
Der Vertreter des Hessischen Städte- und Gemeindebundes in der Koordinierungsstelle OZG Kommunal hat zwischenzeitlich den 3. Infobrief herausgegeben.
Eine Online-Lösung zur digitalen Abgabe einer Verpflichtungserklärung wird Anfang 2021 allen hessischen Kommunen bzw. deren Ausländerbehörden über das OZG-Dashboard zur Verfügung stehen.
Aufgrund der begrenzten Anzahl auszuwählender OZG-Modellkommunen kann nicht jedes Vorhaben in Hessen gefördert werden. Die OZG Koordinierungsstelle ermutigt die Städte und Gemeinde dennoch, ihre digitalen Projekte voranzubringen.
Neben der Begleitung der OZG-Modellkommunen begleitet die Koordinierungsstelle OZG Kommunal gerne auch von der staatlichen Förderung unabhängige Projekte und berichtet im beiliegenden Infobrief darüber.
Wie bereits vielfach angekündigt können sich die Hess. Städte und Gemeinden nunmehr zur Digitalisierungsberatung durch die ekom 21 anmelden.
Die OZG Koordinierungsstelle Kommunal hat einmal die Anforderungen und Inhalte zusammengefasst. Näheres können Sie den nachfolgenden Präsentation entnehmen.
Wir bitten unsere Mitgliedskommune rege von diesem kostenlosen Angebot des Landes Hessen Gebrauch zu machen.
Ab sofort informiert die Koordinierungsstelle OZG Kommunal in regelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen, Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote für Kommunen im Rahmen der OZG-Umsetzung ...
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stehen Kommunen vor der Herausforderung, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl an Verwaltungsleistungen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
An dieser Stelle unterstützt die Koordinierungsstelle OZG Kommunal, indem Kommunen alle Verwaltungsleistungen des Hessischen OZG-Umsetzungskatalogs (OZG-Leistungen) für ihre eigenen Verwaltungsportale zum Abruf erhalten und sich in vielfältiger Art und Weise in den Prozess der Verwaltungsdigitalisierung einbringen können.
Schon im April wurde von der Landesregierung über Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit der Digitalisierung und der Umsetzung des OZG informiert. Das entsprechende Handout "OZG-Förder-Fibel der Kommunen" in den Teilbereichen "OZG-Modellkommunen" und "Starke Heimat Hessen" wurde nun aktuell ergänzt.
Ab sofort steht allen hessischen Kommunen das OZG-Dashboard kostenlos zur Verfügung. Das OZG-Dashboard stellt die zentrale Plattform dar, um alle im Rahmen der Digitalisierungsfabriken erstellten digitalen Verwaltungsleistungen, basierend auf dem Hessischen OZG-Umsetzungskatalog, abzubilden und für die jeweilige Verwaltung bereit zu stellen.
Hier können die derzeit für die Umsetzung als OZG Leistung geplanten Verwaltungsleistungen und Verrichtungen eingesehen werden.
Diese Kommunalplanung soll bis Ende 2022 umgesetzt werden.
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz -OZG) vom 14. August 2017 (BGBI. I S. 3122, 3138) verpflichtet die deutsche Verwaltung, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Ab sofort besteht für alle hessischen Kommunen die Möglichkeit, eine von 10 bis 15 OZG-Modellkommunen zu werden.
Die ersten OZG Digitalisierungsfabriken in Hessen haben Ihre Arbeit aufgenommen. Derzeit werden weitere Fabriken Gestartet und es werden noch Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aus den Mitgliedskommunen des HSGB gesucht.
Weitere Infos sind der Power Point Präsentation (in pdf-Format) zu entnehmen.
Die Fördermöglichkeiten für OZG-Modellkommunen zur Umsetzung OZG Kommunal (Umsetzungsvereinbarung vom 27. September 2019) finden Sie im Staatsanzeiger Nr. 31 - Montag, 27. Juli 2020.
Die neue Koordinierungsstelle soll die Planung und die Umsetzungsvorhaben koordinieren, Fachexperten aus der Kommunalverwaltung zur Mitwirkung in sogenannten “kommunalen Digitalisierungsfabriken” benennen und für die Nutzung der Ergebnisse aus dem arbeitsteiligen Vorgehen des IT-Planungsrats sorgen.