Fachinformationen Wahlrecht

Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung

Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 06.12.2024 den Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.

Die Verordnung dient im Wesentlichen der Anpassung der Kommunalwahlordnung (KWO) an Änderungen der Bundeswahlordnung (BWO), der Europawahlordnung (EuWO) und an die kommunalwahlrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (LT-Drucks. 21/1303), welches 2025 in Kraft treten soll. Die Änderungen sehen u.a. vor, dass bei der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge nicht mehr die Anschrift der Bewerber, sondern nur noch deren Wohnort angegeben wird, um einen möglichen Missbrauch der persönlichen Daten zu vermeiden.

Außerdem ist geregelt, dass auch Menschen ohne festen Wohnsitz das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen zusteht. Zudem ist geregelt, dass künftig ein Nachzählen von Stimmen möglich ist, sofern Wahlunregelmäßigkeiten vorliegen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Anlagen