Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm "Starke Heimat Hessen"
Das Land Hessen, vertreten durch die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, unterstützt seine Kommunen bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Mitteln des Programms "Starke Heimat Hessen".
Im Programm „Starke Heimat Hessen“ stehen dafür bis 2024 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 64 Millionen Euro für die Förderung smarter Kommunen und Regionen, für die sich Kommunen bewerben können.
Im vergangenen Jahr wurde die Digitalisierung in den Kommunen im Programm „Starke Heimat Hessen“ mit einer bedarfsbezogenen Förderung unterstützt. In dieser ersten Phase standen Maßnahmen im Mittelpunkt, die einen Beitrag zu einer Digitalisierung im Sinne des „Digitalen Rathauses“ leisten. In der zweiten Phase der Förderung sollen nun vorzugsweise Gemeinschaftsvorhaben mit Modellcharakter in den Themenfeldern Smart City / Smart Region gefördert werden.
Die Förderung erfolgt auf Basis § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Vorhaben werden maximal über eine Laufzeit von zwei Jahren mit insgesamt 100.000 Euro bis maximal 2,5 Millionen Euro gefördert. Die Bewilligung erfolgt als Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Auswahl wird unter Beteiligung einer Jury erfolgen.
Das Programm fördert in den Jahren 2021 bis 2024 vorwiegend gemeinschaftliche Digitalisierungsvorhaben (Gemeinschaftsvorhaben) von Kommunen. Ziel ist es hierbei, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen.
Es werden jährlich mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt, um über die Förderung Digitalisierungsvorhaben auf kommunaler und regionaler Ebene umzusetzen. Die Erfahrungen und Lösungen sollen dokumentiert und anderen Kommunen und Regionen zur Verfügung gestellt werden. Über die Dokumentation und den Transfer der Ergebnisse sollen potenziell alle hessischen Kommunen einen Mehrwert aus der Förderung ziehen können.
Zum Hintergrund:
Gefördert werden sowohl Maßnahmen aus dem Bereich der Verwaltungsdigitalisierung als auch der Digitalisierung weiterer kommunaler Handlungsfelder (i.S.v. smarte Stadt/smarte Region). Die Förderung umfasst damit insbesondere Maßnahmen aus folgenden Bereichen:
- Verwaltungsdigitalisierung/eGovernment (u.a. eAkte, elektronische Vorgangsbearbeitung, Anbindung von Fachverfahren an Online-Antragsverfahren, digitale Verwaltungsservices, Cloud-Dienste in der Verwaltung, Open-Data, Open-Government, digitale Kompetenzen in der Verwaltung, Maßnahmen zur Herstellung von Interoperabilität zwischen Digitalisierungslösungen auf Basis bestehender offener technischer Standards),
- Smart Environment (u.a. Aufbau und Betrieb von Sensornetzen zur Datenerfassung, Implementierung von Datenplattformen, Realisierung von Anwendungsfällen in kommunalen Handlungsfeldern auf Basis von Datenplattformen),
- Gesellschaft (u.a. netzpolitische und Digitalisierungsdialoge und Stadtlabore, Beteiligung/Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungen und Abläufen, Einrichten von „Digi-Coaches“),
- Transfer durch Coaching (Wissensträger einer Kommune helfen anderen bei der Implementierung von Projekten und Lösungen),
- Smart Mobility (u.a. Steuerung von Verkehrsflüssen, digitale Parkraumbewirtschaftung, Vermeidung von motorisierten Individualfahrten, effiziente und zuverlässige Nahversorgung und Paketzustellung, Überwindung der Schnittstellen von Stadt und Land),
- Smart Business (u.a. Digitale Konzepte für den stationären Einzelhandel, Digitale Techniken im Bereich der Standortvermarktung, Tourismus-Marketing und digitale Tourismusangebote),
- Smart Health (u.a. fachmedizinische Beratung per Videokonferenz, Sensorik zur Patientenüberwachung, digitale Assistenzsysteme),
- Smart Energy (u.a. intelligente Straßenbeleuchtung, Smart Building-Anwendungen in kommunalen Nichtwohngebäuden, regionale Energiemarktplätze, energieeffiziente digitale Infrastruktur, digitale Infrastruktur für erneuerbare Energien).
Es werden vorwiegend Gemeinschaftsvorhaben (Kooperationen von Kommunen) gefördert, die im Sinne ganzheitlicher Konzepte möglichst Maßnahmen aus zwei, besser mehreren der o.g. Bereiche enthalten und dort einen Beitrag zur Digitalisierung leisten. Gemeinschaftsvorhaben müssen aus mindestens zwei, besser mehr Kommunen bestehen. Auch Maßnahmen einzelner Kommunen können gefördert werden.
Weitere Details finden Sie direkt in der Förderrichtlinie.
Weitere Informationen:
Hessische Staatskanzlei
Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Abteilung Konzeption und Koordination
Referat Institutionen der Digitalisierung und Smart Region (S 3)
Georg-August-Zinn-Straße 1
65183 Wiesbaden
Rückfragen können Sie richten an:
E-Mail: starkeheimat@digitales.hessen.de
Telefon: 0611 3211 4411