Registermodernisierung für die kommunale Ebene
Die Verkündung des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) am 6. April 2021 stellt einen wichtigen Meilenstein für eine digitale, bürokratiearme und serviceorientierte Verwaltung in Deutschland dar. Mit der Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer (IDNr.) als Ordnungsmerkmal in die Register und dem Aufbau des Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS) sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten in Zukunft nur noch einmal an die Verwaltung übermitteln müssen. Zur Steuerung und operativen Umsetzung des Vorhabens hat der IT-Planungsrat das „Zielbild Registermodernisierung“ beschlossen und das Projekt „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ eingesetzt. Zentrale Aufgabe ist Entwicklung und Betrieb des NOOTS sowie dessen Anbindung an das europäische System gemäß der SDG-VO.
Mit der Schaffung der technischen Voraussetzungen sind am 31.08.2023 wesentliche Artikel des RegMoG in Kraft getreten. Damit muss die Einführung der IDNr. in die 51 Register der Anlage 1 zum IDNrG bis Ende 2028 erfolgen. Als Registermodernisierungs-behörde ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) für die Bereitstellung der IDNr. und der übrigen Basisdaten an die registerführenden Stellen verantwortlich. Das BVA steht hierzu pilothaft bereits mit einigen registerführenden Stellen der Länder und des Bundes im fachlichen Austausch.
Für eine zielgerichtete Umsetzung der Registermodernisierung in den einzelnen Ländern hat der IT-Planungsrat im Sommer 2023 die Einrichtung von Landeskoordinatoren beschlossen, die den Informationsfluss zu den einzelnen Ressorts im Land und den Kommunen zum Thema Registermodernisierung sicherstellen sollen. Als hessische Vertretung im IT-Planungsrat übernimmt das Digitalministerium diese Rolle.
Derzeit macht sich das Ministerium ein Bild über die Registerlandschaft in Hessen. Dabei sind insbesondere die unterschiedlichen Fachverfahren und Dienstleister von Bedeutung. Hier stehen das Ministerium u.a. schon mit der ekom21 im Austausch zu den technischen Rahmenbedingungen. Für das erste Quartal 2024 ist ein gemeinsamer Informationstermin mit der ekom21 für die kommunalen Digitalisierungsbeauftragten geplant. Zusätzlich wird das Thema im Rahmen des AK IT und E-Government der kommunalen Spitzenverbände aufgerufen.
Die Registermodernisierung ist ein zentrales Vorhaben für die Digitalisierung der Verwaltung, das nur durch eine enge Zusammenarbeit aller föderalen Ebenen gelingen kann. Zu Ihrer Information sind die wichtigsten Unterlagen in den Anlagen zusammengestellt. Selbstverständlich können Sie sich gerne mit Fragen und Anregungen für zukünftige Informationsformate an das Ministerium wenden. Sie erreichen die Landeskoordination über registermodernisierung@digitales.hessen.de.
Anlagen
Hintergrund und Sachstand
Übersicht und Erläuterungen zu den Anhängen
WIKI Wichtige Begriffe RegMo
ITPL Zielbild RegMo
RegModG
SDG-VO
Schreiben CIO Richter Inkrafttreten IDNrG